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Spende an Hilfsfonds

Immer wieder werden in Mecklenburg-Vorpommern Menschen aus rassistischen, antisemitischen, homo- und transfeindlichen oder anderen rechten Motiven angegriffen. Um ein deutliches Zeichen der Solidarität zu setzen, bietet die LOBBI den Betroffenen Beratung und Beistand an – zusätzlich ermöglicht ein eigener Hilfsfonds unbürokratische und zeitnahe finanzielle Unterstützung. Der Hilfsfonds speist sich ausschließlich aus Spenden und Bußgeldern. Damit Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin materielle Unterstützung erhalten können, benötigt die LOBBI Ihren Beitrag.

Am einfachsten ist die Zahlung per Überweisung oder
ein Dauerauftrag an das Spendenkonto mit dem Betreff »Hilfsfonds«. Spenden an den Hilfsfonds kommen zu 100 Prozent den Betroffenen zugute: Verwendung Hilfsfonds Spenden an den Hilfsfonds der LOBBI sind steuerlich abzugsfähig und Spendenbescheinigungen können
auf Nachfrage ausgestellt werden.
Steuer-Nr.: 072/141/08156 / Gemeinnützig nach § 52
AO für die Förderung der Opfer von Straftaten und die Förderung der Kriminalprävention

Spende an LOBBI

Sie können unsere Arbeit auch durch Ihre Spende fördern. Wollen Sie eine/n bestimmte/n Betroffene/n unterstützen, geben vermerken Sie das bitte im Feld “Verwendungszweck”. Spenden sind steuerlich absetzbar. Eine entsprechende Bescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus.

Spende mit Direktüberweisung an Empfängerin:
LOBBI
IBAN: DE82 1305 0000 0201 0388 46
BIC: NOLADE21ROS
Hilfsfonds

Solidarität
konkret machen.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Menschen, die von rassistischer, antisemitischer, queerfeindlicher oder anders rechtsmotivierter Gewalt betroffen sind. Spenden an den Hilfsfonds kommen zu 100 Prozent den Betroffenen zugute.

Warum spenden?

Unbürokratische Hilfe nach einem Angriff.

Immer wieder werden in Mecklenburg-Vorpommern Menschen aus rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderen rechten Motiven angegriffen.

Neben Beratung und Unterstützung kann der Hilfsfonds Betroffenen unkompliziert und zeitnah auch finanziell helfen. Das kann zum Beispiel materielle Schäden betreffen, die bei einem Angriff entstanden sind, oder notwendige Folgekosten – etwa für einen Umzug, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder andere Ausgaben, die unmittelbar durch den Angriff entstanden sind.

Der Hilfsfonds finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Bußgeldern. Spenden an den Hilfsfonds kommen zu 100 Prozent Betroffenen rechter Gewalt zugute.

100 %
Hilfsfonds

Ihre Spende kommt bei Betroffenen an.

Spenden an den Hilfsfonds werden vollständig für die materielle Unterstützung von Betroffenen rechter Gewalt verwendet.

Spendenkonto

Per Überweisung oder Dauerauftrag spenden.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Hilfsfonds“ an.

Empfängerin
LOBBI
IBAN
DE82 1305 0000 0201 0388 46
BIC
NOLADE21ROS
Verwendungszweck
Hilfsfonds
Digitale Spende

Demnächst auch per Wero.

Eine direkte digitale Spende an den Hilfsfonds über Wero bereiten wir derzeit vor.

Bis dahin können Sie per Überweisung oder Dauerauftrag spenden.

In Vorbereitung
Steuerlicher Hinweis

Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Spenden an den Hilfsfonds der LOBBI sind steuerlich abzugsfähig. Eine Spendenbescheinigung stellen wir auf Nachfrage gern aus.

Steuer-Nr.: 072/141/08156

Gemeinnützig nach § 52 AO für die Förderung der Opfer von Straftaten und die Förderung der Kriminalprävention.

Fragen zum Hilfsfonds?

Sprechen Sie uns an.

Wenn Sie Fragen zu einer Spende oder einer Spendenbescheinigung haben, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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