Kein Schlussstrich unter den NSU-Komplex! Den Forderungen der Betroffenen endlich gerecht werden!
Gedenken und Online-Veranstaltung am 25. Februar 2021.
Nach rassistischen, antisemitischen, homo-/transfeindlichen und anderen rechtsmotivierten Angriffen bieten wir weiterhin unsere Unterstützung an. Beratungstermine sind unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzmaßnahmen möglich. Wir bitten dafür um eine vorherige telefonische Absprache.
Am Abend des 15. Mai 2002 töten zwei Naziskins den 19-jährigen Klaus Dieter Lehmann in Neubrandenburg. Obwohl die Staatsanwaltschaft die rechte Gesinnung der Täter anerkennt spielt ein mögliches politisches Motiv keine Rolle im Verfahren.
Vier Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren quälten in der Nacht vom 21. auf den 22. April 2001 den 31-jährigen algerischen Asylsuchenden Mohammed Belhadj stundenlang und erschlagen ihn schließlich mit einem Stein am Ufer des Zarrenthiner Kiessees.
Bereits am 27. Januar 2020 fiel am Amtsgericht Rostock das Urteil gegen einen 18 Jährigen Mann. Er hatte im Dezember 2018 im Rostocker Stadtteil Lütten Klein einen Familienvater rassistisch beleidigt und anschließend mit einem Zimmermannshammer so schwer verletzt, dass dieser stationär behandelt werden musste. Außerdem musste sich der Angeklagte wegen einer weiteren Körperverletzung verantworten.
In Greifswald wird gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen möglichen Verstößen gegen das Landesdatenschutzgesetz ermittelt. In mehreren Fällen soll der Polizist versucht haben, ohne dienstlichen Grund an personenbezogene Daten zu gelangen. Die Betroffenen befürchten, dass damit politische Gegner:innen ausgespäht werden sollten und die Informationen womöglich an Personen aus dem rechten Spektrum weitergegeben wurden.
Eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten – so lautete am 26. April 2019 das Urteil für David B. vor dem Rostocker Landgericht. Er hatte im Juli 2018 einen jungen Mann mit Messerstichen in den Oberkörper verletzt. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Dezember lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Eine rassistische Tatmotivation hielt es damals für möglich, aber nicht erwiesen.
Gut ein Jahr nach einer rassistisch motivierten Attacke auf zwei Männer aus Eritrea in Friedland im April 2018 mussten sich zwei mehrfach vorbestrafte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Neubrandenburger Amtsgericht verantworten. Der Angriff sorgte seinerzeit bundesweit für Schlagzeilen. Nach Schilderungen der Betroffenen wurden aus der Gruppe der Angreifer Hunde auf sie gehetzt, bevor sie rassistisch beleidigt und geschlagen wurden und man ihre Fahrräder in den angrenzenden Teich warf.
Fadi (Name geändert) ist heute 14 Jahre alt. Er und seine Familie lebten mehr als ein Jahr in einer Kleinstadt, in der sie die einzige syrische Familie waren. Dort wurden sie immer wieder angegriffen, bedroht und beleidigt. Mit Unterstützung der LOBBI und zahlreichen Kooperationspartner*innen konnte sie schließlich in eine andere Stadt umziehen. Das folgende Interview wurde in deutsch und arabisch geführt.
Am 26. April 2018 beschloss der Schweriner Landtag die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum Thema Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Mehr als sechs Jahre nach Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios schien damit auch in Mecklenburg-Vorpommern eine ernsthafte politische Aufarbeitung des neonazistischen Terrornetzwerks möglich. Doch geschehen ist seitdem wenig.