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Monitoring

Wie wir rechte Gewalt dokumentieren.

LOBBI dokumentiert rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Mecklenburg-Vorpommern. Hier erklären wir, welche Vorfälle in unser Monitoring einfließen und auf welcher Grundlage wir sie bewerten.

Betroffenenperspektive

Rechte Gewalt sichtbar machen.

Viele rechte Gewalttaten werden nicht öffentlich bekannt oder von Behörden nicht als politisch motiviert erkannt. Gleichzeitig machen Betroffene häufig die Erfahrung, dass Anzeigen und Meldungen nichts verändern. So bleiben viele Taten im Dunkelfeld.

Das Monitoring der LOBBI sammelt Vorfälle aus Medien, Polizeimeldungen sowie Meldungen von Betroffenen und Engagierten und wertet diese statistisch aus.

Ziel ist es, das Dunkelfeld zu reduzieren und tatsächliche Entwicklungen und Erfahrungen sichtbar zu machen – unabhängig davon, ob eine Strafanzeige gestellt wurde oder eine Beratung gewünscht ist.

Warum Monitoring?

Bekanntwerden ermöglicht Unterstützung und Intervention.

Nur wenn Angriffe bekannt werden, können Betroffene unterstützt und gesellschaftliche Entwicklungen sichtbar gemacht werden.

01

Beratung

Betroffene können schnell und zielgerichtet unterstützt werden – etwa durch Beratung, rechtliche Unterstützung oder Solidarisierung.

02

Öffentlichkeit

Das Ausmaß rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt kann öffentlich sichtbar gemacht werden.

03

Intervention

Politik, Zivilgesellschaft und Initiativen können Entwicklungen erkennen, reagieren und Präventions- oder Interventionsmaßnahmen entwickeln.

Definition

Was versteht LOBBI unter „rechter Gewalt“?

LOBBI orientiert sich – wie die im Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) zusammengeschlossenen Projekte – weitgehend am polizeilichen Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts).

„Der wesentliche Kerngedanke einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit/Ungleichwertigkeit der Menschen.“

Entscheidend ist damit, ob sich eine Tat aufgrund einer zugeschriebenen oder tatsächlichen Eigenschaft, Haltung oder Zugehörigkeit gegen eine Person richtet und diese Abwertung mit der Tat in Zusammenhang steht.

Quelle: Bundesministerium des Innern / Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität, Berlin 2016.

Betroffene

Wer kann von rechter Gewalt betroffen sein?

Rechte Gewalt kann grundsätzlich nahezu jede Person treffen. Sie basiert auf Ungleichwertigkeitsvorstellungen der Täter:innen. Menschen können dabei auch aufgrund mehrerer Zuschreibungen gleichzeitig betroffen sein.

  • Von Rassismus Betroffene, beispielsweise Menschen mit Fluchterfahrung, migrantisierte Personen, BIPoC (Black, Indigenous and People of Color), Sinti*zze und Rom*nja sowie Muslim:innen.
  • Als politische Gegner:innen markierte Menschen, etwa Antifaschist:innen, Antirassist:innen, Journalist:innen, Wissenschaftler:innen, Gewerkschafter:innen, Klimaaktivist:innen, Engagierte und Mandatsträger:innen demokratischer Parteien oder Aktive in zivilgesellschaftlichen Bündnissen.
  • Von Antisemitismus Betroffene, insbesondere Jüdinnen*Juden sowie Menschen, die im antisemitischen Weltbild der Täter:innen als jüdisch wahrgenommen werden.
  • Von LGBTIQ*-Feindlichkeit Betroffene, beispielsweise homo- und bisexuelle, trans- oder intergeschlechtliche Menschen.
  • Von Klassismus, Ableismus oder Sozialdarwinismus Betroffene, beispielsweise wohnungslose Menschen, Menschen mit Behinderungen, ökonomisch benachteiligte Menschen sowie sucht- oder psychisch erkrankte Menschen.
  • Menschen, die sich als nicht rechts positionieren oder von Täter:innen als solche wahrgenommen werden.
Erfassung

Welche Taten fließen in die Statistik ein?

In der Monitoring-Statistik werden Delikte berücksichtigt, die körperliche Gewalt oder eine unmittelbare Gefährdung von Personen umfassen.

  • einfache, gefährliche und schwere Körperverletzung
  • Tötungsdelikte
  • Brandstiftungen entsprechend §§ 306, 306a und 306b Strafgesetzbuch
  • sonstige Gewaltstraftaten, bei denen Personen unmittelbar angegriffen werden, beispielsweise Raub oder Landfriedensbruch

Sachbeschädigungen

Sachbeschädigungen werden erfasst, wenn sie beispielsweise zur Unbrauchbarkeit oder Zerstörung einer Räumlichkeit führen oder wenn in den unmittelbaren Nahraum einer Person eingedrungen wird und dadurch ihre körperliche Unversehrtheit gefährdet ist – etwa bei einem Steinwurf durch ein Schlafzimmerfenster.

Auch wiederholte Sachbeschädigungen gegen dieselben Personen, Objekte oder Projekte können berücksichtigt werden, wenn sie massive Folgen haben. Dazu können etwa die Kündigung eines Mietverhältnisses oder Versicherungsschutzes oder ein Umzug als Folge fortgesetzter Angriffe gehören.

Nötigungen und Bedrohungen

Nötigungen und Bedrohungen werden erfasst, wenn die Voraussetzungen der §§ 240 beziehungsweise 241 Strafgesetzbuch erfüllt sind oder wenn Anfeindungen und Aggressionen von Betroffenen als bedrohlich eingeschätzt werden und erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Dazu zählen beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen wie posttraumatische Belastungen oder Panikattacken sowie massive Einschränkungen der persönlichen Freiheit – etwa der Rückzug aus dem öffentlichen Leben oder das Verlassen des Wohnortes beziehungsweise der Region.

Auch erhebliche finanzielle Folgen können in die Bewertung einfließen, beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes, die Aufgabe eines Engagements, einen Umzug oder notwendige Schutzmaßnahmen am Wohn- oder Arbeitsplatz.

Wichtig

Die Grenzen der Statistik

Nicht statistisch erfasst werden Delikte und Vorfälle, die nicht unter den verwendeten engen Gewaltbegriff fallen – beispielsweise Beleidigungen, diskriminierende Äußerungen ohne körperliche Gewalt, Propagandadelikte sowie strukturelle oder psychische Gewaltformen.

Das bedeutet keine Bagatellisierung. Für die Statistik verwendet LOBBI einen engen Gewaltbegriff, der eine möglichst hohe Vergleichbarkeit mit anderen Statistiken gewährleisten soll.

Andere Formen rechter Angriffe spielen sowohl in unserer Beratung als auch bei der Einschätzung der Situation von Betroffenen und der Bewertung rechter Strategien eine wesentliche Rolle.

Bewertung

Woran erkennen wir einen rechten Tathintergrund?

Hinweise auf einen rassistischen, antisemitischen oder rechten Tathintergrund können sich an verschiedenen Stellen zeigen. Für die Bewertung betrachten wir das Gesamtbild des jeweiligen Vorfalls.

Perspektive der Betroffenen

Die Wahrnehmung der Betroffenen ist für unsere Einschätzung von zentraler Bedeutung.

Täter:innen

Hinweise können sich aus der politischen Selbstverortung, Einstellungen, Äußerungen, Symbolen, Kleidung, Tätowierungen, Aktivitäten in extrem rechten Zusammenhängen oder entsprechenden Biografien ergeben.

Umstände der Tat

Dazu gehören unter anderem Tatzeit und Tatort, wiederholte Angriffe, die Auswahl der Betroffenen sowie die Art der Tatbegehung – beispielsweise exzessive Gewalt oder organisierte Gruppenangriffe.

Auswahl der Betroffenen

Relevant ist, ob Menschen aufgrund einer tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich marginalisierten oder im rechten Weltbild abgewerteten Gruppe angegriffen werden.

Ausschlaggebend ist dabei die Zuschreibung der Täter:innen – nicht die tatsächliche Zugehörigkeit der betroffenen Person zu dieser Gruppe.

Die Betroffenenperspektive ist entscheidend.

Betroffene rechter Gewalt verfügen häufig über eine Vielzahl eigener Erfahrungen mit rechten Angriffen und Bedrohungssituationen. Sie können Situationen deshalb oft sehr gut einschätzen – auch dann, wenn während eines Angriffs beispielsweise keine ausdrücklich rassistische, antisemitische oder rechte Äußerung gefallen ist.

Standards

Qualitätsstandards der Opferberatung.

Weitere Informationen zu den fachlichen Grundlagen der spezialisierten Beratung für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt finden Sie in den Qualitätsstandards des VBRG.

Qualitätsstandards öffnen
Vorfall melden

Sie haben einen rechten Angriff erlebt oder beobachtet?

Helfen Sie, rechte Gewalt sichtbar zu machen und melden Sie den Angriff. Wenn Sie es wünschen, bieten wir Ihnen Unterstützung. Eine Anzeige bei der Polizei ist keine Voraussetzung.

Angriff melden