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28. Mai 2008 - Schwerin (Schwerin)

Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Westmecklenburg und Mitarbeiter der NPD-Landtagsfraktion Andreas Theißen wird vom Schweriner Amtsgericht in erster Instanz wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er am Abend des 17. September 2006 bei der Feier der NPD anlässlich ihres Erfolgs bei den Landtagswahlen einen Kameramann des NDR attackiert hatte.

  • Quelle: TAZ, LOBBI