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Angriff im Landgericht bleibt für Neonazis weitgehend folgenlos

vom 15. Mai 2014 in Kategorie: Artikel

Am 16. März 2010 wurde in Rostock das Urteil gegen drei Neonazis im sogenannten Pölchowprozess gesprochen. Zu diesem Termin waren zahlreiche Menschen erschienen, die sich mit den Betroffenen des brutalen Angriffs am 20. Juni 2007 am Bahnhof Pölchow bei Rostock solidarisieren wollten. Wie schon bei den voran gegangenen Verhandlungstagen trafen auch zahlreiche Neonazis aus dem gesamten Bundesland am Landgericht ein und begannen sofort, wartende ProzessbesucherInnen anzugreifen. Obwohl es strenge sitzungspolizeiliche Auflagen gab, war die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend, MitarbeiterInnen des Gerichtes griffen nicht ein. Das Ergebnis: erneut mehrere Verletzte und höhnische Nazischläger, die ihr Tun sogar gefilmt hatten. Die folgenden Ermittlungen verliefen schleppend und blieben weitestgehend ergebnislos. Schließlich wurden lediglich die beiden Rostocker Neonazis Marcel P. und Sascha H. angeklagt. Doch statt ihnen den Prozess zu machen, einigte man sich auf eine Einstellung gegen Auflagen. Für diese Entscheidung hatte die junge Frau, die von Sascha H. geschlagen und verletzt wurde, genauso wenig Verständnis wie ihre Anwältin, die der LOBBI gegenüber äußerte: »Wie kann es sein, dass Neonazis in einem Gerichtsgebäude Menschen angreifen und dann mit einer geringen Geldauflage davon kommen, ohne sich einen Prozess stellen zu müssen? In deren Ohren muss das wie eine Einladung zu erneuten Gewalttaten klingen.«