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Haftstrafe für rechten Schläger bestätigt

<p>Das Landgericht Schwerin bestätigte am 3. Februar die einjährige Freiheitsstrafe für den 23-jährigen Maik R. wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Wismar sah es bereits im September 2007 als erwiesen an, dass der vorbestrafte Rechte am 1. März 2007 einen sudanesischen Studenten rassistisch beschimpft und angegriffen hatte. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich auf Hafturlaub.</p>

In den Abendstunden des 1. März 2007 traf der Informatikstudent Osman H. in einem Wismarer Neubaugebiet auf drei Personen, die er ihrem äußeren nach der rechten Szene zuordnete. Der Student wollte umdrehen, doch Maik R. versperrte ihm den Weg und beschimpfte ihn mit den Worten: „Neger, was willst du hier? Hau ab nach Afrika!“. Erneut versuchte Osman H. einer Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen und drehte sich weg. In diesem Moment warf der Rechte mit einer Bierflasche nach ihm und verletzte ihn an der Schulter.

Im Prozess am Amtsgericht Wismar trat der Betroffene als Nebenkläger auf. Neben seiner Anwältin fanden auch Richter und Staatsanwaltschaft außergewöhnlich klare Worte. Die Tat sei eindeutig rassistisch motiviert gewesen und beeinträchtige das Sicherheitsgefühl von Menschen mit dunkler Hautfarbe in Wismar nachhaltig. Eine derart deutliche Berücksichtigung der Situation von Betroffenen rassistischer Gewalt ist an den Gerichten Mecklenburg-Vorpommerns leider noch nicht selbstverständlich. Da der Angeklagte Berufung einlegte, kam es am 3. Februar 2008 zur erneuten Hauptverhandlung vor dem Schweriner Landgericht. Dort wurde das Urteil nachdrücklich bestätigt.

Osman H. begrüßt die Entscheidung, merkte gegenüber LOBBI-MitarbeiterInnen jedoch an, dass es in Wismar viele ausländische Studierende gäbe, die sich bis heute nicht angstfrei in der Stadt bewegen können.