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NPD Landtagsabgeordneter wegen Beleidigung verurteilt

vom 17. März 2014 in Kategorie: Pressemitteilung

Im heutigen Prozess, dem sich die Betroffenen als Nebenkläger angeschlossen hatten, fand der vorsitzende Richter deutliche Worte. Eines der beiden damals veröffentlichten Bilder erinnere ihn an Abbildungen aus dem „Stürmer“, einer antisemitische Hetzschrift aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Er verurteilte den NPDler Petereit zu einer Strafe von 60 Tagessätzen, die aufgrund seiner Einkünfte als Landtagsabgeordneter auf jeweils 100 Euro festgelegt wurden.

Das Ehepaar Lohmeyer äußerte sich gegenüber der LOBBI zufrieden mit dem heutigen Urteil. „Wir halten die Höhe der Strafe für angemessen und begrüssen vor allem die deutlichen Worte des Gerichtes. Die Verurteilung zeigt uns auch, dass es richtig und wichtig ist, persönliche Beleidigungen auf rechten Internetseiten nicht einfach hinzunehmen, sondern sich juristisch zur Wehr zu setzen.“ Diese Einschätzung vertrat auch Rechtsanwalt Hoffmann, der die beiden juristisch vertritt und ergänzte: „Der betreffende Artikel ist weiterhin online. Es wird sich zeigen, wie lange noch.“

Das heutige Urteil gegen Petereit ist noch nicht rechtskräftig.