Rassistische Motive ausgeblendet
<p>Am 3. März 2008 wurden vor dem Güstrower Amtsgericht vier Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Landfriedensbruchs zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Täter kamen mit Verwarnungen davon. Die stadtbekannten Rechten hatten Ende August 2007 während der Bützower Gänsemarkttage in einem randalierenden Mob Stände aufgebrochen, einen Döner-Imbiss angegriffen und einen Türken geschlagen.</p>
Der pakistanische Imbissbesitzer fürchtet um das Leben seiner Familie, als in seinem Haus Jalousien und Scheiben eingetreten werden. „Da ist der Türke. Den holen wir uns.“ hört er aus der schreienden Menge. Auch der türkische Betreiber eines Getränkestandes hat Todesangst, als ihn mehrere Randalierer mit Flaschen bewerfen und dann auf ihn einschlagen. Unter den Folgen der Tat leidet er noch heute. Während in der Öffentlichkeit die rassistischen Motive der Eskalation nicht mehr in Frage gestellt werden, schlossen Staatsanwaltschaft und Gericht politische Beweggründe aus. In dem zur Hälfte mit Mitgliedern der rechten Szene besetzten Gerichtssaal wurde dies mit der Tatsache begründet, dass auch ein Getränkestand eines Deutschen aufgebrochen wurde. Hingegen nahm der Alkoholkonsum der Täter in dem Verfahren breiten Raum ein. Der Bützower Bürgermeister fasste nach der Urteilsbegründung gegenüber der Presse treffend zusammen, was sicher viele dachten: „Ich hätte nicht vermutet, Zeuge einer Suchtberatung zu werden.“
