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21. Mai 2014 - Schwerin (Schwerin)
Zwei junge Gegendemonstranten werden an einem Wahlkampfstand der AfD von einem Parteimitglied mit Reizgas attackiert und dabei so erheblich verletzt, dass sie sich augenärztlich behandeln lassen müssen. Später stellt sich heraus, dass der Angreifer ein leitender Polizeibeamter ist und wahrscheinlich ein nicht zugelassenes, hochkonzentriertes Reizgas eingesetzt hat. Um dies zu vertuschen, kauft er ein legales Reizgas und entleert dieses teilweise im Eingangsbereich eines Einkaufszentrums, um es der Polizei als vermeintliches Tatwerkzeug zu übergeben. Dabei verletzt er weitere Personen.
- Quelle: Ostseezeitung, NDR, LOBBI