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· Pressemitteilung

Urteil nach rassistischem Angriff in Wolgast bestätigt

Das Landgericht Stralsund bestätigte am vergangenen Donnerstag die sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für eine rechte Schlägerin – ein mutmaßlicher Mittäter ist jedoch weiterhin nicht angeklagt.

Am 3. September 2026 verhandelte das Landgericht Stralsund in zweiter Instanz einen Fall gemeinschaftlich begangener Körperverletzung vor fast drei Jahren in Wolgast. Das Gericht bestätigte nach der erneuten Anhörung der Betroffenen das Urteil des Amtsgerichts Greifswald vom April diesen Jahres. Die Angreiferin war dort im zweiten Anlauf bereits zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vorausgegangen war ein regelrechtes Verwirrspiel hinsichtlich der Identität des Mittäters.

Rassistische Beleidigungen und brutale Gewalt

Der verhandelte Vorfall ereignete sich bereits am 11. Oktober 2023 in Wolgast. Die Betroffene saß an einer Bushaltestelle und hatte ihre Einkäufe bei sich, als die Angeklagte gemeinsam mit einem Mann gezielt auf sie zukam und sie unvermittelt rassistisch beleidigte. Unter anderem musste sich die heute 56-Jährige als „Scheiß Kanacke“ und „Scheiß Kopftuchträgerin“ beschimpfen und von beiden Angreifer:innen verhöhnen lassen. Die Betroffene berichtete außerdem, dass die beiden Angreifer versucht haben, ihren Hund auf sie zu hetzen.

Als sie aufstehen und den Ort verlassen wollte, haben die nun Verurteilte und ihr Begleiter sie daran gehindert und mehrfach geschlagen und getreten. Die Betroffene stürzte dabei auf die Straße und schlug auf dem Bordstein auf. Auch als sie bereits am Boden lag, sollen beide weiter auf sie eingetreten haben.

Gericht folgt Darstellung der Angeklagten nicht

Die Angeklagte räumte die rassistischen Beleidigungen ein, bestritt jedoch, die Betroffene körperlich angegriffen zu haben. Nach ihren Angaben habe die Betroffene sie zuvor angespuckt, eine Maiskonserve nach ihr geworfen und ihren Hund getreten. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht, die Nebenklage bezeichnete die Ausführungen klar als Schutzbehauptungen.

Die Betroffene erlitt bei dem Angriff erhebliche Verletzungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Zudem wurden ihre Einkaufstasche und ihr Kleid beschädigt sowie eine Kette vom Hals gerissen.

Weiterer Tatverdächtiger bislang nicht angeklagt

Trotz der nun bestätigten Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung ist gegen den mutmaßlichen Mittäter bislang keine Anklage bekannt. Der Mann, der die Angeklagte am Tattag begleitet hatte und an den rassischen Beleidigungen sowie der brutalen Attacke beteiligt gewesen sein soll, hatte gegenüber der Polizei den Namen seines Bruders angegeben. Eine Überprüfung durch ein Ausweisdokument erfolgte offenbar nicht. Auch Zeug:innen, die mit dem Auto an der am Boden liegenden Betroffenen vorbei fuhren, wurden nicht festgestellt.

Zum ersten Hauptverhandlungstermin erschienen beide damals Beschuldigten nicht, woraufhin Haftbefehle erlassen wurden. Die Angeklagte wurde später aufgegriffen, der unter den falschen Personalien geführte Mann galt zunächst als flüchtig. Erst als die Verteidigung im weiteren Verfahren dessen Bruder – den mutmaßlich tatsächlichen Mittäter – als Zeugen laden ließ, wurde die Verwechslung offenbar aufgeklärt.

Eine Anklage gegen den Mann ist jedoch bis heute nicht bekannt.

Folgen des Angriffs bestehen fort

„Es ist dringend zu klären, warum trotz des Vorwurfs einer gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung bislang nur eine Person angeklagt wurde. Auch muss unbedingt eine Prüfung der damaligen Ermittlungen erfolgen“, sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Betroffenenberatung LOBBI.

„Ein rassistischer Angriff muss für die Täter:innen Konsequenzen nach sich ziehen und kann nicht derart lange regelrecht verschludert werden. Insofern ist das Urteil ein wichtiges Zeichen. Der Angriff wirkt sich bis heute massiv auf den Alltag der Betroffenen aus, während einer der Angreifer bisher völlig unbehelligt geblieben ist“, so Schiedewitz weiter.

Die Betroffene berichtete vor Gericht, Begegnungen mit der Angeklagten zu fürchten und sich in Wolgast nicht mehr sicher zu fühlen. Einkäufe erledige sie deshalb möglichst nur zu bestimmten Tageszeiten und beschränke andere Wege auf das Nötigste. Zudem leide sie weiterhin unter Schlafproblemen und Schmerzen.

Mit der Entscheidung des Landgerichts ist das Verfahren zunächst abgeschlossen. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Geschieht dies nicht, wird die Entscheidung rechtskräftig.