Geldstrafe und Verwarnung nach rassistischem Angriff
vom 26. November 2015 in Kategorie: Pressemitteilung
Am 17.07.2014 endete für eine Gruppe Berliner Jugendlicher ihr Fahrradurlaub in Krugsdorf im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit Schrecken. Die Heranwachsenden, die ihr Zeltlager in der Nähe eines Sees aufschlugen wurden gegen vier Uhr morgens von einer Frau und einer Jugendlichen bei ihrer Nachtruhe gestört. Nachdem die jugendlichen Urlauber deutlich gemacht hatten, dass sie in Ruhe gelassen werden wollen, bewarfen die beiden Angreiferinnen ihre Zelte mit Steinen. Als einer der heranwachsenden Touristen versuchte, die Situation zu beruhigen, wurde er rassistisch angefeindet und gezielt von der Frau mit Steinen beworfen. Dabei skandierte sie verfassungsfeindliche Parolen.
Über ein Jahr später fand am 25.11.2015 der Gerichtsprozess am Pasewalker Amtsgericht statt. Noch am gleichen Tag verurteilte das Gericht die siebenfach vorbestrafte Haupttäterin zu 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. Als strafmildernd machte das Gericht die geständige Einlassung und die Entschuldigung, gerichtet an einen der Betroffenen, geltend.
Für den Betroffenen sorgte das Urteil eher für Unverständnis. „Hätte sie mich getroffen und verletzt wäre das Urteil nicht so milde ausgefallen. Muss man erst verletzt werden damit die schwere der Tat anerkannt wird?“ Nur wegen seiner schnellen Reaktion sei er nicht verletzt worden berichtete der Zeuge, „sonst hätte sie mich direkt im Gesicht getroffen“. Wirklich annehmen konnte der Betroffene die Entschuldigung nicht. „Ehrlich klang das nicht.“
Der minderjährigen Angeklagten wurden wegen der gemeinsamen Nötigung eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen sowie 30 Arbeitsstunden auferlegt. In diesem Falle wurde ein Rechtsmittelverzicht beschlossen. Gegen das Urteil der erwachsenen Angeklagten kann noch in Berufung oder Revision gegangen werden.