Urteil nach rechtem Angriff in Neustrelitz
vom 24. März 2011 in Kategorie: Pressemitteilung
Der Betroffene, ein 14-jähriger Punk, besuchte mit Bekannten am 15. Oktober den Neustrelitzer Rummel. Aus einer dreiköpfigen Gruppe heraus wurde er zunächst angepöbelt. Sinngemäß wurde geäußert, so etwas wie ihn würde man in Neustrelitz nicht dulden. Der nun Verurteilte beschimpfte
den Jugendlichen als “Scheiß Zecke”, versetzte ihm einen Kopfstoss und zog ihn dann an seinem Irokesen-Haarschnitt auf ein Rasenstück. Dann schlug der Täter den körperlich unterlegenen Jugendlichen mehrmals mit der Faust ins Gesicht und auf den Körper. Der Betroffene erlitt eine
u.a. eine Nasenbeinfraktur, Prellungen und eine Gehirnerschütterung.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen eine Bewährungsstrafe plädiert, da die Voraussetzungen dafür fehlen würden. Die Angeklagte sei mehrfach und einschlägig vorbestraft, zeige keine Reue und sei durch Gewaltbereitschaft gekennzeichnet. Die Tat sei politisch motiviert und Ausdruck einer “tiefen Abneigung gegenüber Andersdenkenden”. Das Gericht sah die Aussetzung auf Bewährung als Warnung und als Chance für den Angeklagten. Auflagen sind die Beendigung der Ausbildung, 80
Arbeitsstunden, Sucht- und Anti-Gewaltberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Betroffene der Angriffs äußerte sich gegenüber der LOBBI unzufrieden mit dem Urteil, da sich der Täter weiter frei in Neustrelitz bewegen könne und die Bewährungsstrafe vermutlich keine Wirkung auf ihn habe.
Der Verurteilte habe sich nicht entschuldigt und nach Verlassen des Gerichtgebäudes nur gegrinst.
Nach LOBBI-Informationen stand der Verurteilte schon wegen anderer u.a. auch rechts motivierter Straftaten vor Gericht. Den jetzt verhandelten Angriff verübte er nur drei Monate nach einer Haftentlassung. Noch Tage nach seiner Tat hatte er in seinem inzwischen entfernten Profil in einer
Onlinecommunity als Hobby “Punker jagen” angegeben.