Berliner Touristen verprügelt und Holocaust geleugnet
vom 22. Juli 2009 in Kategorie: Pressemitteilung
Wegen Körperverletzung und Volksverhetzung hat das Amtsgericht Pasewalk am gestrigen Abend vier junge Männer zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 20 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden für 2 Jahre, bei einem Angeklagten für 3 Jahre, zur Bewährung ausgesetzt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass die vier Angeklagten aus dem Uecker-Randow-Kreis vor einem Jahr auf dem Zeltplatz Ückeritz auf der Insel Usedom mehrere Jugendliche attackiert und antisemitische Parolen gebrüllt haben.
In der Nacht zum 22. Juli 2008 grölten die Angeklagten mit weiteren Personen rechtsradikale Sprüche auf dem Campinggelände. Unter anderem sangen sie nach der Melodie der „Vogelhochzeit“ Textzeilen wie „In Buchenwald, in Buchenwald, da machen wir die Juden kalt“ und „In Majdanek, in Majdanek, da machen wir aus Juden Speck“. Berliner Jugendliche, die in Nähe zelteten und dies hörten, stellten die vorpommersche Gruppe daraufhin zur Rede. In der folgenden Diskussion leugneten die Rechten, dass in der Zeit des Nationalsozialismus überhaupt „Drecksjuden“ ermordet wurden. Nachdem einer der Täter einen Countdown herunter zählte, schlugen die Angeklagten auf die Urlauber ein und verletzten drei von ihnen.
Eine weitere Berliner Campergruppe wurde von den gleichen Tätern umstellt und angepöbelt, dass sie „nicht arisch“ wären, weil sie eine arabische Wasserpfeife bei sich hatten. Außerdem forderten sie von einem Jugendlichen, die englischsprachige Musik, die er vom Handy abspielte, zu löschen. Als er sich weigerte, schlugen die Täter ihn nieder und traten auf ihn ein.
Die Täter wurden noch in der Nacht von der Polizei festgenommen.
Die angegriffenen Jugendlichen gaben während ihrer Zeugenaussagen an, künftig keinen Urlaub mehr in dieser Region zu verbringen.
Richter Burgdorf-Bressem würdigte in der gestrigen Verhandlung die Zivilcourage der jungen Leute und wies die Angeklagten auf die verheerende Wirkung der Taten auf Touristen und die jüdische Bevölkerung hin.
Die weitgehend schweigenden Täter zeigten vor Gericht keinerlei Reue. Das Gericht erhöhte mit seinem Urteil das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß. Zwei Angeklagte wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt und müssen zusätzlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und einen Aufsatz über „Rechte Gewalt in der BRD“ schreiben. Die anderen beiden Angeklagten wurden außerdem beauflagt, 800,- Euro bzw. 1200,- Euro für den Geschichtsunterricht an den Förderverein des deutsch-polnischen Gymnasiums zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.