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“Solche kommen hier nicht rein”
vom 26. Februar 2016 in Kategorie: Pressemitteilung
In der Nacht des 18. Januar 2015 versprach das Treffen auf die Security Am Einlass einer Neubrandenburger Diskothek für einen 29-jährigen Geflüchteten alles andere als »Sicherheit«. Nach einer rassistischen Abweisung an der Tür und einer hitzigen Diskussion über die Einlasspolitik der Diskothek, wurde er von deren Türstehern brutal zusammengeschlagen. Die drei Angeklagten Männer aus Rostock und Stralsund, die regelmäßig im Auftrag des Colosseums als Security im Einsatz sind, waren auch an jenem Abend zugegen.
Vor Gericht konnten sowohl das Vorgeschehen als auch der Tathergang selbst nicht eindeutig geklärt werden. Der Schilderung des Betroffenen, an der Tür zunächst mit der Begründung »Keine Asylanten« abgewiesen worden zu sein, nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Der Betroffene beschrieb zu Beginn der Verhandlung, dass er darüber verärgert war. Insbesondere als er letztlich sah, dass nach seiner Abweisung andere Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, die nicht schwarze Haut haben, hineingelassen wurden.
Die Verteidigung versuchte immer wieder, den Fokus der Verhandlung auf dieses Vorgeschehen der eigentlich zu verhandelnden Tat zu lenken und den Betroffenen in Widersprüche zu verstricken. So stand wiederholt im Raum, dass er nach Eintreffen der Polizei vor Wut über das Geschehene auf seine Peiniger losgehen wollte.
Seine Aussage, dass der älteste der drei Angeklagten Jonny J. ihn dann von hinten in den Schwitzkasten nahm,und die anderen beiden, Marvin M. und Enrico R. ihn mit den Fäusten traktierten, auf ihn eintraten und ihm Reizgas ins Gesicht sprühten, wurde letztlich in Zweifel gezogen. Dem Betroffenen wurde bei dem Angriff ein Zahn abgebrochen, er erlitt Prellungen, Schürfwunden und Reizungen der Augen – bis heute hat er dadurch Einschränkungen.
Dass der Vorfall überhaupt bekannt wurde ist zwei unbeteiligten ZeugInnen zu verdanken, die das Geschehen aus der Ferne beobachteten, weil sie in einem umliegenden Gebäude Geburtstag feierten. Sie sahen, dass zwei »Männer in Anzügen« auf einen am Boden liegenden Dritten eintraten und riefen Polizei und Rettungswagen.
Zweifelsfrei bestätigt werden konnte durch die unbeteiligten Zeug_innen somit schon, dass »Männer in Anzügen« von der Security auf den Betroffenen eingeschlagen haben – nicht jedoch, welcher der drei in welcher Form beteiligt war.
Gemäß dem Prinzip “Im Zweifel für den Angeklagten”, waren die Drei freizusprechen, so das Gericht in der Urteilsbegründung.
“Dass ein derart brutaler und in jedem Fall unverhältnismäßiger Übergriff für die Täter ohne Folgen bleibt, obwohl sehr wahrscheinlich die Richtigen mit auf der Anklagebank saßen, ist nur schwer vermittelbar und für den Betroffenen mehr als frustrierend”, sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der Opferberatungsstelle LOBBI. Die nun Freigesprochen quittierten die Verhandlung, der sie schweigend beiwohnten, mit einem breiten Grinsen. Entschädigungsansprüche oder Schmerzensgeld, stehen dem Betroffenen, der seit dem Übergriff Probleme mit den Augen hat nicht zu. Seit dem Vorfall geht er in Neubrandenburg nicht mehr aus, seine Bekannten meiden das Colosseum, das vorher eine der wenigen Gelegenheiten war, aus dem Alltag der Gemeinschaftsunterkunft und unter Menschen zu kommen.
Immer wieder haben Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in der Neubrandenburger Oststadt seit Ende 2014 berichtet, dass sie neuerdings keinen Zutritt ins »Colosseum« hätten. Wie so oft bleiben Betroffene von Diskriminierung mit ihren Erfahrungen zunächst allein. Doch die Aussage »No black people« sprach sich auch bis zu einer Gruppe Studierender der Neubrandenburger Hochschule herum. Die Gruppe RAR (residents against racism) führte daraufhin in der Nacht vom 25. April 2015 ein Testing in der Diskothek Colosseum durch und musste die Beobachtungen der Betroffenen bestätigen. Bei dem Testing wurden zwei im Kern vergleichbare Situationen geschaffen, die sich lediglich in einem diskriminierungsrelevanten Aspekt, in diesem Fall, die Hautfarbe, unterschieden. Das Ergebnis war ausdrückliche rasstische Diskriminierung an der Einlasstür: Laut einer der studentischen Tester_innen beschloss die Security noch vorm Eintritt der Räumlichkeit, die drei schwarzen Tester nicht hineinzulassen. Kurz nach dem betreten des Eingangsbereichs ertönte ein lautes “Nein“ ohne weitere Begründung. Auf die Nachfrage eines Beobachters, nachdem die drei schwarzen Personen das Coloseum längst verlassen hatten, bekam dieser die Antwort “solche kommen nicht rein”. Auf die Frage wer den “die” seien und ob die Männer bekannt seien folgte die Antwort “Die Schwarzen. Wir kennen die aber nicht”. Laut der Secu kommen die Anweisung für das Einlassverbot für Schwarze von der Geschäftsführung, welches erstmal für immer gelte. “Bislang gab es von den Betreibern des Colosseums keine für uns sichtbare Reaktion auf die Vorwürfe, weshalb davon auszugehen ist, dass es noch immer zu rassistischen Einlasskontrollen kommt.”, so Robert Schiedewitz von LOBBI. “Die Betroffenen bleiben oft damit allein, es gibt keine professionelle Antidiskriminierungsstelle in Mecklenburg-Vorpommern, die notwendige Unterstützung leisten könnte.” Immer wieder hört die LOBBI von ähnlichen Vorfällen in anderen Städten. “Die Begründungen für Hausv
erbote und Konflikte, die Diskothekenbetreiber und Sicherheitsleute anführen, mögen mitunter reale Konflikte beschreiben, mit der wohl jeder Veranstalter und jede Veranstalterin zu tun hat. Generalisierende, rassistische Einlasspraxis kann jedoch nicht die Antwort darauf sein.”