Rechte Schläger aus Anklam nach über zwei Jahren zu Bewährungsstrafen verurteilt
vom 18. März 2016 in Kategorie: Pressemitteilung
Wie die Betroffenen ihre Erinnerung an die Nacht vom 24. zum 25. August 2013 schilderten, wurde einer von ihnen bereits zuvor in der Diskothek von einem der Täter rassistisch beleidigt und provoziert. Er Informierte daraufhin den Sicherheitsdienst, der den jungen Mann aus Anklam ermahnte.
Nachdem die beiden mauretanischen Flüchtlinge den Club schließlich verlassen hatten und sich auf den Heimweg machen wollten, wurde einer von ihnen plötzlich von einem Angreifer festgehalten, während ein zweiter. Als er zu Boden ging, traten Nico P. (26), David S. (28) Und Markus G. (24) gemeinsam auf ihn ein, wie auch das Gericht feststellte. Der Betroffene erlitt Prellungen und eine Verletzung am Arm, den er mehrere Monate nur eingeschränkt bewegen konnte, außerdem brach ihm ein Zahn ab. Sein Freund, der das Geschehen zunächst nicht mitbekam, weil er sein Fahrrad holen wollte, kam dazu und wurde ebenfalls attackiert. Auch er trug schmerzhafte Prellungen davon.
Einer offensichtlich ausgedachten und widersprüchlichen Erzählung der Angeklagten laut der „eins zum anderen kam“, schenkte das Gericht keinen Glauben und verurteilte alle drei je 10-monatigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird sowie zu einer Geldzahlung an ein Menschenrechtsprojekt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Dieses Urteil ist juristisch konsequent, doch insofern erstaunlich, als dass das Verfahren bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden war“, so ein Mitarbeiter der Opferberatung LOBBI. Nur durch die Beschwerde des Nebenklagevertreters RA Michael Noetzel gegen die Einstellung kam es schließlich zum Prozess.
„Die Story der Angeklagten und ihr dreistes Vertrauen darauf, dass man ihrer hanebüchenen Aussage mehr Glauben schenken würde als der zweier Flüchtlinge, müssen nachdenklich machen. Ein umso wichtigeres Signal ist nun das vorliegende Urteil. Doch dass über zwei Jahre vergehen mussten, bis es überhaupt zur Verhandlung kam und nun einem der Betroffenen Abschiebung droht, ist nicht hinzunehmen“, so der LOBBI-Mitarbeiter weiter.
Die Opferberatungsstellen für Betroffene rechter und rassistischer Gewalt fordern seit vielen Jahren ein Bleiberecht für Betroffene rassistischer Angriffe. „Es ist eine überfällige Anerkennung der Gefahr, der Menschen ausgesetzt sind, die in Deutschland Schutz gesucht haben. Aber es ist vor allem auch ein politisches Signal an die Täterinnen und Täter, dass ihre politischen Ziele nicht nur geächtet werden, sondern auch nicht durch Abschiebungen durchsetzbar sind.“