Fackelwurf auf Protestierende mit Haftstrafe geahndet
vom 14. September 2017 in Kategorie: Pressemitteilung
Als die rechte Szene im Spätsommer/Herbst 2015 landesweit mit der Organisation rassistischer Aufmärsche begann, war ein Schwerpunkt der Aktivitäten im Osten des Bundeslandes das kleine Städtchen Burg Stargard. So fand dort am 25. September des Jahres bereits die sechste Kundgebung auf dem Marktplatz statt. Sehr zum Unmut einiger NPD-Anhänger, zogen die Veranstaltungen immer wieder auch Protestierende an, die der Hetze etwas entgegensetzen wollten, getrennt durch eine Straße.
In Anwesenheit der Polizei kam es so immer wieder zu kleineren Provokationen, bis der Teilnehmer der rassistischen Kundgebung Enrico S., jede Hemmung verlor. Das Neubrandenburger Amtsgericht sah es heute als erwiesen an, dass S. eine Fackel unter Inkaufnahme, Menschen zu verletzen, in Richtung der Demonstation auf der anderen Straßenseite warf. Daran ließen auch die vier Zeug:innen keinerlei Zweifel – lediglich die Frage, inwieweit die vor Ort eingesetzte Polizei versuchte, einzugreifen, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Dies war offenbar Grund genug, für den Rechtswanwalt des Verurteilten – einen ehemaligen NPD-Landtagsabgeordneten – Freispruch zu fordern, allerdings ohne Erfolg. Das Gericht übertrifft mit seinem Urteil die Forderungen der Staatsanwaltschaft nach einer Geldstrafe gegen den einschlägig vorbestraften Mann. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass dem gestrigen Prozess und insbesondere der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft bereits zuvor Aufmerksamkeit wegen eines anderen Verfahrens zu Teil geworden war. Enrico S. Soll nur einen Monat zuvor, ebenfalls im Rahmen einer NPD-Kundgebung, eine Frau getreten und dabei verletzt haben. In diesem Verfahren wurden die Ermittlungen jedoch trotz einer bereits angelaufenen Hauptverhandlung eingestellt und die Betroffene auf Ihren Auslagen sitzen gelassen.
Das gestrige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.