Aufklärung und Transparenz statt weiterer Verunsicherung
vom 4. Oktober 2017 in Kategorie: Pressemitteilung
Die Durchsuchungen mehrerer Objekte in Mecklenburg-Vorpommern am 28. August 2017 durch die Bundesanwaltschaft stießen auf großes mediales Interesse. Schnell war von gefundenen „Todeslisten“ die Rede. Auch der Umstand, dass die zuständigen Landesbehörden zunächst nicht informiert oder gar involviert wurden, sorgte für einige Aufregung.
Einen Monat später ist es still geworden um die Personengruppe, die offensichtlich nicht davor zurückschreckte, zukünftig Gewalt gegenüber Personen anzuwenden, die sie für politische Gegner_innen hielt. Das hiesige Innenministerium hat in der Zwischenzeit lediglich bekannt gegeben, dass es „gegenwärtig… keine unmittelbare Gefährdung“ sehe.
Dennoch stehen nach wie vor zahlreiche Fragen im Raum. Welchem Zweck dienten die Ordner mit Namen und Adressen, die in einer Garage des tatverdächtigen Rostocker Rechtsanwalts Jan Hendrik H. gefunden wurden? Wurde zumindest ein Teil dieser Daten illegal durch einen oder mehrere Polizeibeamte beschafft, die dazu auf polizeiliche Datenbanken zurück
griffen? Wurden solche Daten auch an Personen außerhalb der Gruppierung
„Nordkreuz“ weiter gegeben?
„Die aktuelle Ungewissheit sorgt für starke Verunsicherung. Menschen fragen sich, ob ihre Daten wirklich ausreichend vor dem Zugriff potentieller rechter Gewalttäter_innen geschützt sind. Andere machen sich Sorgen, ob sie möglicherweise selbst in den Fokus von Menschen geraten sind, die sich bewaffnet und einer rechten Gruppierung organisiert haben. Schließlich ist von einer Sammlung von bis zu 5000 Namen und Datensätzen die Rede“, so Tim Bleis von der Opferberatung LOBBI.
So wurde bereits bekannt, dass sich in den beschlagnahmten Ordnern von H. Informationen über Bewohner_innen und Unterstützer_innen eines alternativen Wohnprojekts in Rostock finden. Einige von ihnen forderten bereits am 4. September in einer eigenen Pressemitteilung: „Wir wollen erfahren, ob Jan Hendrik H. auch über uns Details gesammelt hat.“
„Das Agieren des Innenministeriums ist bisher nicht geeignet, bestehenden Ängsten und Sorgen ausreichend entgegen zu wirken. Als Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt fordern wir daher eine umfassende Aufklärung und größtmögliche Transparenz. Menschen, die aufgrund ihres Engagements fürchten müssen, in den Fokus der Gruppe geraten zu sein, müssen die Möglichkeit bekommen, nachzufragen. Daher schlagen wir die Einrichtung einer Hotline oder eines online verfügbaren Frageformulars vor.“
Daneben sollte das Innenministerium darauf drängen, die gesamten Unterlagen von der Generalbundesanwaltschaft zu erhalten und diese schnellstens aus- und bewerten, um die Öffentlichkeit anschließend möglichst umfangreich zu informieren.
„Die bloße Aussage, dass die gefundene Datensammlung „ keine Liste gefährdeter Personen“ darstellt, reicht nicht aus. Um bestehenden Verunsicherungen wirksam entgegen zu wirken, muss sie nachvollziehbar begründet werden.“