Rechter Schläger nach brutalem Angriff zu Haftstrafe verurteilt
vom 29. August 2018 in Kategorie: Pressemitteilung
Die beiden ebenfalls 26-jährigen Somalier waren am 25. November 2017 gerade auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle in die Neubrandenburger Oststadt, als ihnen drei Männer begegneten und sie rassistisch beleidigten. Die Beleidigung nahmen die beiden Betroffenen nicht hin und es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung – sie setzten aber dennoch ihren Weg fort. Als beiden Geflüchteten merkten, dass sie nunmehr von der Gruppe verfolgt werden, versuchten sie weiter zu diskutieren und zu beruhigen. Die Widerworte nahmen die Rechten als Anlass zum Angriff.
Der gestern Angeklagte Florian D. versuchte zuerst, auf einen der Betroffenen einzuschlagen. Weil dieser die Schläge jedoch abwehrte, traf er ihn nur leicht. Womöglich auch deshalb kam einer der anderen Angreifer hinzu und riss den Betroffenen zu boden. Die beiden unbekannt gebliebenen Täter traktierten vorwiegend den anderen, als Nebenkläger auftretenden Mann, mit Schlägen und Tritten – auch gegen den Kopf, als er bereits am Boden lag. Er wurde dadurch so schwer am Auge verletzt, dass er operiert und stationär weiterbehandelt werden musste und leidet bis heute an den Folgebeschwerden.
Dass sich überhaupt einer der Angreifer vor Gericht verantworten musste, war allein der Tatsache geschuldet, dass er seinen Schlüssel bei der Rangelei am Tatort verlor. Der bereits mehrfach wegen anderer gefährlicher Körperverletzungen einschlägig Vorbestrafte äußerte sich nicht zur Tat, wurde jedoch durch einen der Betroffenen, sowohl bei der Polizei als auch vor Gericht, eindeutig identifiziert.
Aufgrund des arbeitsteiligen Vorgehens der Angreifer plädierte die Staatsanwaltschaft dafür, den Angeklagten nur wegen der ihm direkt zuzuordnenden Tathandlungen zu verurteilen. Die Verteidigung folgte dieser Argumentation. Laut Gericht sei jedoch keine andere Interpretation des Geschehens möglich, als dass es sich um eine gemeinschaftlich begangene und somit gefährliche Körperverletzung handele. Die drei Angreifer hätten in stillschweigender Abspsrache gemeinsam die beiden Betroffenen attackiert, sodass sich der Verurteilte auch die Taten seiner unbekannt gebliebenen Mittäter zurechnen lassen müsse. Damit lag das Schöffengericht noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die vielen einschlägigen Vorstrafen und das rassistische Tatmotiv wirkten sich strafschärfend aus.
“Immer wieder gab es auch in Neubrandenburg rassistische Angriffe. Immer seltener werden diese jedoch zur Anzeige gebracht und wenn doch, kommt es am Ende kaum zu Verurteilungen”, sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der LOBBI. Das gestrige Urteil sei deshalb nicht nur für die direkt Betroffenen von Bedeutung, sondern auch ein Signal an Täter*innen, dass ihr Handeln Konsequenzen habe, so Schiedewitz weiter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.