Urteil mit verheerender Signalwirkung
vom 19. Dezember 2018 in Kategorie: Pressemitteilung
Die Betroffenen waren auf dem Nachhauseweg, als sie im Tunnel zwischen Lütten Klein und Schmarl auf die beiden Rechten und ihre Begleiterin trafen. Diese hatten zwei Hunde bei sich. Zunächst gingen sie auf die rassistischen Beleidigungen der Deutschen nicht ein. Als schließlich einer von ihnen nachfragte, warum sie so etwas sagen, wurde er unvermittelt angegriffen. Der frei laufende Kampfhund stürzte auf ihn zu und versuchte ihn zu beißen. Anschließend schlug Matthias P. mit einem massiven Fahrradschloss auf ihn ein.
Dann griff ihn David B. an. Er stach ihm mit einem messerähnlichen Gegenstand mindestens zweimal in den linken Achselbereich und verletzte ihn dabei so schwer, dass er später operiert und sieben Tage stationär werden musste.
“David ist bereits wegen 21 Vergehen aktenkundig. Im Prozess zeigte er keinerlei Reue. Vielmehr prahlte er im Verhandlungszeitraum in sozialen Medien mit seiner Tat und machte dabei aus seiner politischen Gesinnung erneut keinen Hehl. Warum so ein Täter, der einen anderen Menschen lebensgefährlich verletzt, lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird, ist nicht nachzuvollziehen” so eine Sprecherin des Beratungsvereins LOBBI.
Der Betroffene, der nach dem Angriff notoperiert werden musste, hatte sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen. Der junge Mann war im vergangenen Sommer nach Rostock gezogen, um hier zu studieren. Aufgrund des Angriffs hat er die Stadt kurze Zeit später wieder verlassen. Er leidet bis heute unter den Tatfolgen.
In seiner Zeugenaussage hatte er klar von rassistischen Beleidigungen gegen ihn und seine Bekannten gesprochen. Einer seiner damaligen Begleiter hatte dies vor Gericht ebenfalls bestätigt. Offensichtlich schenkte das Gericht deren Aussagen nur wenig Glauben. Ein rassistisches Tatmotiv wurde nicht, wie von der Anwältin des Betroffenen gefordert, strafschärfend gewertet. Vielmehr sah es das Gericht nicht einmal als erwiesen an, dass die gefallenen Beleidigungen rassistischen Inhalts waren.
Unterschwellig wurde dem Betroffenen dagegen im Prozess eine gewisse Mitverantwortung unterstellt, weil er die beiden Männer wegen ihrer Äußerungen zur Rede stellen wollte.
“Wenn ein Betroffener sich vorwerfen lassen muss, auf rassistische Beleidigungen zu reagieren und gleichzeitig ein einschlägig bekannter Gewalttäter mit einer äußerst milden Strafe davon kommt, obwohl es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass er sich in Zukunft anders verhalten wird, so ist dies Menschen, die alltäglich Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, nicht vermittelbar.”
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Bleibt zu hoffen, dass eine etwaige Verhandlung vor dem Landgericht mit einem anderen Ergebnis endet.