Abschiebung Betroffener rassistischer Gewalt droht
vom 6. Mai 2015 in Kategorie: Pressemitteilung
Am 10. November 2014 wurde ein 28-Jähriger Mann aus dem Iran, der zusammen mit zwei Freunden vom Anklamer Bahnhof auf dem Weg zur Geflüchtetenunterkunft war, von einer Gruppe Rechter beleidigt und angegriffen. Die Täter bedrohten die drei Männer mit einem Messer und versuchten, sie mit einem Auto zu überfahren.
Der Betroffene müsste in einem zu erwartenden Prozess als wichtiger Zeuge aussagen. Sowohl er als auch seine Frau befinden sich seit dem Angriff in psychiatrischer Behandlung. Sie waren wegen Repression und zunehmender Gefahr für Leib und Leben in Folge der sogenannten „Grünen Revolution“ aus dem Iran geflohen.
Gestern Früh gegen 6 Uhr wurde ihre Abschiebung nach Italien eingeleitet, weil das Land gemäß der sogenannten Dublin-III-Verordnung zuständig für das Asylverfahren sei. Kurz zuvor konnte die Abschiebung jedoch, vermutlich durch einen Hinweis an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes, vorerst gestoppt werden.
Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft waren wechselseitig vom wahrscheinlichen Gerichtsprozess beziehungsweise von der drohenden Abschiebung informiert. Außerdem waren die psychische Erkrankung der Ehefrau, sowie die Therapiebedürftigkeit beider auch schon vor dem gestrigen Abschiebeversuch bekannt.
Der Betroffene zeigt deutliche Anzeichen einer Traumatisierung. Er leidet seit dem Angriff unter Schlafstörungen und kann sich nicht mehr ohne Angst vor einer weiteren Attacke außerhalb der Unterkunft bewegen. Seine Frau hat seit dem Angriff kaum das kleine Zimmer verlassen können und leidet sehr unter der feindseligen Stimmung, die in der Stadt gegenüber Geflüchteten herrscht.
„Den Behörden lagen alle Informationen vor, die gegen eine Abschiebung nach Italien sprechen. Das Vorgehen ist völlig unverständlich“, sagt Robert Schiedewitz, Mitarbeiter der LOBBI. Die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien sind katastrophal. Abschiebungen wurden deshalb für besonders schutzbedürftige Personen schon häufiger ausgesetzt. „Es ist nicht nur unbegreiflich, wie es möglich ist, dass die Ausländerbehörde in diesem Wissen Abschiebungen durchführen will, sondern auch, wie sie aktiv die Aufklärung einer rassistisch motivierten Straftat auf diese Art sabotiert, indem sie einen der wichtigsten Zeugen außer Landes bringt. Das Signal ist klar: der Stimmungsmache gegen Flüchtlinge wird Rechnung getragen, rechte Gewalt und die Folgen für alle potenziellen Betroffenen sind nicht von Belang.“
Für den morgigen Tag ist eine amtsärztliche Überprüfung der „Reisefähigkeit“ des Betroffenen und seiner Frau vorgesehen, obwohl bereits fachärztliche Gutachten vorliegen, die einer Überführung nach Italien im Wege stehen. Die Gefahr einer Abschiebung besteht somit weiterhin. Die LOBBI fordert die Aussetzung der Dublin-Regelung und die somit die Möglichkeit für die Betroffenen, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die grundsätzliche Forderung nach einem Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt aktueller ist denn je“, so Schiedewitz weiter.