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Ermittlungen gegen Polizeibeamten in Greifswald – Erneut Datenabrufe ohne dienstlichen Grund

vom 3. Februar 2020 in Kategorie: Pressemitteilung

In der Vergangenheit waren bereits Polizisten mehrfach an derartigen Datenabrufen beteiligt.Im Zuge der Ermittlungen gegen das rechte Netzwerk “Nordkreuz” wurden beispielsweise Adressen und ein Wohnungsgrundriss gefunden, die mutmaßlich aus dienstlichen Quellen eines inzwischen suspendierten Polizisten stammen.

Die aktuellen Ermittlungen lösten im Frühjahr 2019 die Betroffenen selbst aus. In einer Facebookgruppe , die aktuelle Greifswalder Ereignisse diskutiert, wurde durch rechte Gruppenmitglieder zum Teil nicht öffentlich verfügbare Informationen über Mitdiskutierende, wie Wohnadressen und Klarnamen, offen gelegt. Eine betroffene Person wurde telefonisch kontaktiert. Mindestens vier Betroffene erstatteten Anzeigen, um zu klären, wie die Betreffenden an ihre Daten gelangten. In den Fokus geriet dadurch der Polizeibeamte, der zeitweise Mitglied der Facebookgruppe war und in dem sozialen Netzwerk offen mit der AFD und rechten Positionen sympathisiert.
In einem Fall bejahte die Staatsanwaltschaft Stralsund bereits, dass der Beamte versucht habe, an Daten zu gelangen. Da der Versuch wegen einer eingerichteten Auskunftssperre aber erfolgslos war, liege keine Straftat vor und das Verfahren wurde eingestellt. In weiteren Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. In Vernehmungen bei der Polizei wurden den Betroffenen allerdings erfolgreiche Datenabrufe zu ihren Personen beispielsweise über Fahrzeughalterabfrage bestätigt. In der Sache wurde auch das Büro des Landesdatenschutzbeauftragten eingeschaltet.

Ein Betroffener äußerte gegenüber der LOBBI sein Unverständnis über die Dauer der Ermittlungen: “Nach einem Jahr erwarten wir jetzt endlich Konsequenzen für den Beamten und Vorkehrungen bei der Polizei, dass so etwas nicht wieder vorkommt.”

Kay Bolick, Mitarbeiter des Beratungsvereins: “Es kann nicht sein, dass illegale Datenabrufe von rechten Polizist:inn:en nur durch Zufall entdeckt werden. Auch in Mecklenburg/Vorpommern müssen wie in Hessen regelmäßige Kontrollen eingeführt werden. Wir fordern zudem, dass im aktuellen Fall gegebenenfalls alle weiteren Betroffenen darüber informiert werden, dass sie ausgespäht wurden und ob sich Gefährdungen daraus ergeben.”

Veranstaltungshinweis:
“(Un)Sicherheitsbehörden – Rechtsradikale in der Polizei und die Folgen” – Podiumsgespräch am 6. Februar in Greifswald