Geldstrafe nach brutalem rassistischen Angriff in Rostocker Straßenbahn
vom 16. Juni 2023 in Kategorie: Pressemitteilung
Am gestrigen Donnerstag wurde vor dem Amtsgericht Rostock eine rassistisch motivierte Gewaltat vom September 2022 verhandelt. Der 23-jährige Angeklagte wurde einer gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden, die er gemeinsam mit einem weiteren, unbekannt gebliebenen Mann in einer Straßenbahn der Hansestadt begangen hatte. Das Gericht verurteilte ihn für seine Tatbeteiligung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Schmerzensgeldzahlung an den Betroffenen. Währenddessen bleibt sein Mittäter bis heute straffrei.
Der rassistische Angriff hatte sich an einem Abend im September 2022 in einer Straßenbahn im Rostocker Ortsteil Dierkow ereignet. Der Betroffene, ein Schwarzer Mann, wurde schon beim Einsteigen von zwei alkoholisierten Männern lautstark rassistisch beleidigt. Er versuchte zunächst, die Abwertungen zu ignorieren, wurde jedoch beim Aussteigen erneut rassistisch beschimpft. Als er die beiden Männer daraufhin ansprach, griffen sie ihn körperlich an. Neben Schlägen und Tritten wurde der Betroffene unter anderem von hinten mit einer Bierflasche geschlagen. Die Kameras der Straßenbahn hatten den Angriff aufgezeichnet, zudem gab es zahlreiche Zeug:innen für die Tat.
Der Betroffene nahm das Urteil mit gemischten Gefühlen auf. Während er einerseits erleichtert war, dass wenigstens einer der Angreifer verurteilt wurde, bleibt es mehr als unbefriedigend, dass der zweite Täter nicht ermittelt werden konnte und der Angeklagte keine Angaben über dessen Identität machte. Dessen vor Gericht vorgetragene Entschuldigung lehnte der Betroffene aus diesem Grund ab.
Die Folgen des Angriffs waren für den betroffenen Familienvater massiv und haben ihn vielfältig verletzt. Wegen einer schweren Gehirnerschütterung und einer verletzten Hand, musste sich für mehrere Wochen krankschreiben lassen. Daneben musste er sich mit den psychischen Folgen des Angriffs und zahlreicher weiterer rassistisch motivierten Anfeindungen gegen ihn und seine Familie in der Vergangenheit auseinandersetzen.
Die Verurteilung eines der Täter stellt einen notwendigen Schritt dar, das ihm widerfahrene Unrecht öffentlich anzuerkennen. Die LOBBI hatte den Betroffenen während des Strafverfahrens begleitet und wird ihn bei weiteren Entschädigungsansprüchen unterstützen.