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Sechseinhalb Jahre Haft nach rassistischer Säure-Attacke

vom 2. April 2025 in Kategorie: Pressemitteilung

Am heutigen Dienstag wurde vor dem Landgericht Stralsund das Urteil im Fall eines rassistisch motivierten Angriffs gesprochen. Der 42-jährige Verurteilte wurde wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht würdigte in seinem Urteil das rassistische Motiv der Tat und wertete es strafschärfend.

Die Tat ereignete sich im September vergangenen Jahres in Stralsund. Der Betroffene, ein 34-jähriger Mann, verbrachte den Abend in seiner Wohnung, als er von einem lauten Knall überrascht wird. Als er aus dem Wohnzimmer in den Flur geht um nachzusehen, was passiert ist, steht vor ihm sein Nachbar, der die Wohnungstür eingetreten hat. Unvermittelt überschüttet der 42-Jährige ihn mit einer Flüssigkeit – wie die Ermittlungen später ergeben mit schwer ätzender Schwefelsäure. Der Betroffene kann sich erst in den Hausflur, von da auf die Straße vor dem Mehrfamilienhaus retten. Sein Angreifer verfolgt ihn dabei und ruft ihm etwas hinterher, was er nicht versteht. Unweit des Hauses kann sich der schwer verletzte Mann hinter einem Auto verstecken. Ein paar Minuten harrt er dort aus, sagt er später. Dann ist Stille. Als er in der Nähe ein Auto starten hört, rennt er hin und bittet den Fahrer um Hilfe. Dieser ruft die Polizei.

Erst mit Eintreffen der Polizei und des Rettungsdienstes wird das Ausmaß des Angriffs sichtbar. Der Betroffene hat schwere Verätzungen, muss in eine Spezialklinik nach Lübeck verlegt werden. Dort muss er mehrere Wochen bleiben und wird mehrfach operiert.

Der Angreifer wird am folgenden Vormittag in der Wohnung seiner Lebensgefährtin von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei festgenommen und in die angeordnete Untersuchungshaft verbracht.

Im Prozess am Landgericht in Stralsund ließ sich der nun Verurteilte zwar grundsätzlich ein, schwieg jedoch zu seiner Motivation. Stattdessen gab er an, keine Erinnerungen an den konkreten Tatzeitraum zu haben. Wenig überzeugend, wie ein psychologischer Sachverständiger befand, da seine Erinnerungen an den Zeitraum vor der Tat und den Moment seiner Verhaftung doch durchaus vorhanden seien. Auch sein Verhalten rund um die Tat stehe der Aussage entgegen. So kündigte der Täter gegenüber Nachbarn unmittelbar vor der Tat in einer Sprachnachricht an, „die Geschichte mit den Affen da oben bereinigen“ zu wollen. Einem Freund schrieb er am Abend der Tat rassistische, queerfeindliche und antisemitische Gewaltfantasien. Einem anderem schrieb er unmittelbar nach der Tat: „Morgen geht‘s weiter, der erste Schritt ist getan“. Er hoffe, dass jetzt „richtig gesäubert wird.“

Der 42-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft, zumeist im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Wie im Prozess jedoch auch bekannt wurde, ist er in der Vergangenheit auch politisch aufgefallen. So bedrohte er einst Menschen mit einem Stein, während er eine Hakenkreuzkette trug und den Hitlergruß zeigte.

Das Gericht hatte somit an dem Tatmotiv keine Zweifel. Während die Durchführung des Angriffs unter dem Einfluss von Rauschmitteln noch als strafmildernd gewertet wurde, floss der rassistische Hintergrund der Tat strafschärfend ins Urteil ein. Der Verurteilte habe zudem um die schweren Folgen des Einsatzes von Säure gewusst und sowohl vor als auch nach der Tat sehr bewusst gehandelt. Die Richterin merkte außerdem an, dass sie nicht den Eindruck habe, eine zuvor vorgetragene Entschuldigung des Täters käme aus vollem Herzen. Mit sechseinhalb Jahren Haft blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für 8 Jahre Freiheitsentzug plädierte.

Gegen das Urteil bleibt noch das Rechtsmittel der Revision.