Strafmaß gegen Pölchow-Schläger erhöht
vom 3. Mai 2012 in Kategorie: Pressemitteilung
Heute verurteilte das Rostocker Landgericht die NPD Mitglieder Michael Grewe und Dennis Franke zu Haftstrafen. Gemeinsam mit anderen Neonazis hatten sie am 30. Juni 2007 in einem Zug bei Rostock alternative Jugendliche angegriffen und zum Teil erheblich verletzt.
Die beiden Angeklagten waren bereits am 16. März 2010 wegen Landfriedensbruchs und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Da sie damals, genauso wie die zuständige Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatten, kam es heute erneut zur Verhandlung. NPD Landtagsfraktionsmitarbeiter Grewe mußte sich heute wiederum wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Statt einer ursprünglichen Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wurde er nun zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 2.500 € zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Franke wurde heute lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Da eine weitere Verurteilung mit einbezogen wurde, erhöhte sich auch seine Strafe deutlich. Statt einem Jahr droht ihm nun eine zweijährige Haftstrafe, wenn er im Bewährungszeitraum von vier Jahren erneut straffällig wird. Auch er ihm wurden eine Geldstrafe (1200 €) und die Kosten des Verfahrens auferlegt.
In seiner Urteilsbegründung machte der vorsitzende Richter deutlich, dass die beiden Neonazis nur aufgrund des Zeitraums von annähernd fünf Jahren zwischen Tat und rechtskräftiger Verurteilung weiter auf freiem Fuss bleiben. Anderenfalls wäre nur eine Haftstrafe ohne Bewährung in Frage gekommen.
Dass seit dem Angriff auf dem Pölchower Bahnhof im Sommer 2007 soviel Zeit verstrichen ist, ist nicht zuletzt der Rostocker Staatsanwaltschaft anzulasten. Sie ermittelte zunächst gegen die Betroffenen des damaligen Angriffs und ließ den schon damals bei der NPD Fraktion angestellten Grewe noch im April 2008 per Fahndungsfoto als “unbekannten Randalierer” suchen.
siehe auch: Déjà-vu im Gerichtsgebäude