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Urteil nach brutalem Angriff auf jungen Antifaschisten in Schwerin: Haftstrafen für rechte Schläger

vom 20. Mai 2025 in Kategorie: Pressemitteilung

Vor dem Amtsgericht Schwerin ging bereits am Dienstag vergangener Woche nach zwei Verhandlungstagen ein Prozess gegen zwei rechte Schläger wegen eines Angriffs am 19. Januar 2024 in Schwerin zu Ende. Die zum Tatzeitpunkt 19 und 21 Jahre alten Männer hatten einen jugendlichen Antifaschisten in einer Einkaufsstraße der Landeshauptstadt verfolgt, beleidigt und angegriffen. Der Betroffene erlitt unter anderem Verletzungen am Jochbein und Auge und musste im Krankenhaus behandelt werden. Beim Angriff wurde ihm zudem eine Mütze mit politischen Buttons entrissen, weshalb sie ihn als „Scheiß Zecke“ beschimpften.
Der schwere Angriff wurde deswegen als Raube in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Gegen den jüngeren der beiden nun Verurteilten verhängte das Jugendschöffengericht eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der ältere, mittlerweile 22-Jährige Angreifer erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Davon entfielen zwei Jahre auf die rechte Gewalttat, zehn Monate auf eine weitere mitverhandelte gefährliche Körperverletzung.
Beide Täter befinden sich bereits seit Ende des ersten Verhandlungstages Ende April wegen bestehender Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Während der Verhandlung kam es an beiden Tagen zu Störungen aus dem Umfeld der Angeklagten im Zuschauerraum, was das Verfahren belastete.
Das Gericht thematisierte in seiner mündlichen Urteilsbegründung das politische Motiv des Angriffs, das während der Verhandlung mehrfach zur Sprache kam, nicht. Die Haftstrafen und dass die Täter bis auf weiteres in Haft bleiben, macht jedoch die Schwere der Tat und die Verantwortung der Verurteilten deutlich.