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Verfahren um gefährliche Körperverletzung bei Corona-Demo in Neubrandenburg endet mit Einstellung unter Auflagen

vom 14. Mai 2024 in Kategorie: Pressemitteilung

08.05.2024

Beinahe vier Jahre nachdem bei einer der ersten unangemeldeten Corona-Demonstrationen in Neubrandenburg eine Stadtvertreterin von Demonstrant:innen mehrfach bespuckt und durch Tritte verletzt wurde, endete nun am Montag der Prozess am Amtsgericht Neubrandenburg mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens unter Auflagen.
Die Betroffene hatte sich im Mai 2020 gemeinsam mit zwei weiteren Personen zu einer symbolischen Sitzblockade entschlossen und wurde von mehreren Corona-Demonstrant:innen in der Folge beleidigt, bespuckt und getreten.
Der Handwerker aus Friedland, der nun wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde, stimmte in Absprache mit seinem Anwalt Enrico Komning einer Zahlung von 1000€ an den gemeinnützigen Verein queerNB e.V. und einer Schmerzensgeldzahlung an die Geschädigte zu.
Damit entgeht der Mann, der 2022 wegen des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen belangt und dem im letzten Jahr der Waffenschein entzogen wurde, bei rechtzeitiger Zahlung einer weiteren rechtskräftigen Verurteilung.
Für die Betroffene ist das rechte Motiv der Angriffe gegen sie klar, der Angeklagte hatte sich während der Ermittlungen sogar bei der Polizei rassistisch über sie geäußert.
„Die lange Verfahrensdauer und die Schwerfälligkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei den Ermittlungen haben mich sehr erschüttert. Nach nunmehr vier Jahren war es sehr schwierig, den Sachverhalt vor Gericht noch zu klären. Trotzdem bin ich froh, dass der Beschuldigte mit seiner Zahlung an einen Verein, der sich für queere Menschen in unserer Stadt einsetzt, nun einen positiven Beitrag für unsere Gesellschaft leisten kann.“, so die Betroffene.