Verurteilung nach 15 Monaten
vom 19. Dezember 2017 in Kategorie: Pressemitteilung
Die beiden Rechten trafen am Abend des 12. September 2016 auf zwei junge Geflüchtete aus Syrien. Sofort begannen die Betrunkenen die beiden Brüder rassistisch zu beschimpfen und griffen sie dann an. Der eine Betroffene erhielt Schläge ins Gesicht, sein jüngerer Bruder konnte fliehen, wurde jedoch an der Hand verletzt. Anschließend wurden die beiden bis zu einem nahe liegenden Supermarkt verfolgt.
Nachdem Passant_Innen die Polizei gerufen hatten, konnte diese die Täter noch vor Ort ermitteln, die sich sogar noch mit ihrer Tat brüsteten und erneut rassistische Sprüche von sich gaben.
Im gestrigen Prozess wollte sich einer der beiden Angeklagten, die beide ohne Rechtsbeistand erschienen waren, nicht zu den Vorwürfen gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und Volksverhetzung äußern. Auch sein damaliger Begleiter räumte die Taten nur in Ansätzen ein. So waren es letztendlich die Aussagen der beiden Betroffenen und weiterer Zeug_innen, die die Anklage vollumfänglich bestätigten.
In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwaltschaft von Taten auf „unterster moralischer Stufe“. Der Einschätzung eines anwesenden Sachverständigen folgend, wertete sie den Alkoholisierungsgrad der beiden Täter als strafmildernd und forderte für die Angeklagten Haftstrafen von acht bzw.
sechs Monaten, die jeweils für zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen seien. Das Gericht folgte dem geforderten Strafmaß und wertete das offensichtliche rassistische Tatmotiv dabei als strafschärfend. „Obwohl Paragraf 46 des Strafgesetzbuches seit mehr als zwei Jahren eindeutig vorschreibt, dass ein rassistisches Motiv berücksichtigt werden muss, ist so ein Vorgehen leider immer noch nicht alltägliche Praxis. Ein verheerendes Signal – sowohl an die Betroffenen und ihr Umfeld, als auch an (potentielle) Täter_innen“, so Tim Bleis vom Rostocker Regionalbüro der LOBBI.