Wolgaster Feuerwehrmann nach rechtem Angriff zu Haftstrafe verurteilt
vom 12. Dezember 2017 in Kategorie: Pressemitteilung
„Eine Nacht mit vielen Ereignissen“ sei es gewesen, die Nacht des 29. Juli 2016 in Wolgast, teilte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter mit. Zuerst verhandelt wurde nun bis gestern in Greifswald ein Angriff auf einen Berliner, der am Ende dieser Ereigniskette stand. Der 28-Jährige war gerade auf dem Weg zur Polizei, als ein Auto vorfuhr, dessen Insassen plötzlich auf ihn zustürmten und ihn brutal zusammenschlugen.
Der Betroffene, der sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen hatte, berichtete, dass er durch den heute 25-jährigen Robert Wilke zunächst geschubst und auf die Motorhaube eines zweiten Fahrzeugs geschleudert wurde. Anschließend sei er, am Boden liegend, mit Schlägen und Tritten vom Angeklagten und mindestens einer weiteren Personen traktiert worden. Die Angreifer hätten ihn dabei immer wieder als „Scheiß Zecke“ und „Scheiß Antifa“ beschimpft.
Damit widersprach der Betroffene der Einlassung des Angeklagten und den anderen Zeugen der Verteidigung deutlich, die jenen mit abgesprochen wirkenden Aussagen entlasten wollten. Neben einigen Details fehlte es allen Gehörten aus dem Lager des Beschuldigten jedoch an Erinnerungen zum konkreten Geschehen oder es kam zu offensichtlichen Widersprüchen. Auch das rechte Motiv wurde dabei geleugnet oder nicht thematisiert.
Zudem wurden die Schilderungen des Betroffenen von der Aussage eines Polizeibeamten gestützt, der mit einem Kollegen kurz nach Beginn des Angriffs am Tatort erschien und erklärte, der Angeklagte habe „wie ein Irrer“ auf den Betroffenen „eingedroschen“. Auf Nachfrage, warum Maik Wilke als Vater und Feuerwehrführer nicht eingegriffen habe, hätte dieser geantwortet: „Der hat das doch verdient.“ Wohl auch aufgrund dessen wurde ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen den 47-Jährigen eingeleitet.
Bereits vor drei Jahren war Wilke senior Gegenstand einer Diskussion, da er seinem Sohn bei einer Schlägerei handfest unterstützt haben soll (Link: http://www.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Usedom/Schlaegerei-Vorwuerfe-gegen-Wehrfuehrer).
Die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer deshalb deutlich, sie habe keine Zweifel daran, dass sich Robert Wilke an jenem Abend gemeinsam mit seinem Bruder, seinem Vater und weiteren gezielt auf der Suche nach Personen befand, die an vorangegangenen Auseinandersetzungen beteiligt waren, und dabei auf den Nebenkläger traf.
Darum sah es auch das Gericht als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe – entgegen anderer vorgetragener Behauptungen wäre auch allen Beteiligten klar gewesen, dass es dabei um „Rechts gegen Links“ gegangen sei. Nur durch den Umstand, dass der Betroffene seinen Kopf geschützt und schwere Verletzungen verhindert habe, sei das Strafmaß noch am unteren Ende des Möglichen anzusiedeln. Strafverschärfend wirke hingegen, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung wegen einer gefährlichen Körperverletzung aus dem Jahr 2014 stand. Wenngleich, die diesbezügliche Strafe bereits im März diesen Jahres erlassen wurde – obwohl der Staatsanwaltschaft bekannt war, dass ein Verfahren lief.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.