Weiteres Altermedia-Urteil
vom 16. Juli 2013 in Kategorie: Artikel
Am 27. März fällte das Landgericht Stralsund ein weiteres Urteil gegen den Betreiber der neonazistischen Internetplattform Altermedia. Der Stralsunder Axel Möller war zum wiederholten Male wegen Volksverhetzung und Beleidigung angeklagt. Erst im Oktober 2011 wurde er zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, die er zur Zeit in der JVA Stralsund absitzt. Diese verlängert sich nun um ein Jahr.
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger vorausgegangen. Durch diese wurden alle Anklagepunkte, die sich auf den Zeitraum vor dem letzten Urteil beziehen, eingestellt. Für die restlichen, ihm vorgeworfenen Straftaten legte der 48-jährige Möller das geforderte, voll umfassende Geständnis ab. Unter den abgewiesenen Anklagepunkten findet sich ein Artikel vom 25. Juli 2011, in dem er einem Pfarrer aus Gera unter anderem «geistige Syphilis» unterstellt. In den zum Artikel gehörigen Kommentaren fanden sich weitere Beleidigungen und Bedrohungen gegen den Kirchenmann und Menschen christlichen Glaubens. Ein Antrag auf Zulassung einer Nebenklage wurde, vermutlich aufgrund des abzusehenden Deals, vorher abgelehnt. Die vorsitzende Richterin bezeichnete Möller als »unbelehrbaren Gesinnungstäter«.