Nachträgliche Rechtfertigung von Abschiebung setzt Vertrauen in juristische Aufarbeitung von Gewalttaten aufs Spiel
vom 6. Februar 2015 in Kategorie: Pressemitteilung
Am 30. Januar teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin mit, statt weiter wegen des angezeigten Überfalls auf den jungen Mann, nun gegen den Betroffenen wegen Vortäuschung einer Straftat zu ermitteln. Regionale wie überregionale Medien meldeten daraufhin nahezu einhellig, der Übergriff wäre frei erfunden gewesen.
»Dass Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, gleich einem Urteil, als juristische Wahrheit herausgegeben und selbst von überregionalen Medien unhinterfragt kolportiert werden, ist schlichtweg verantwortungslos. Vor allem spielt es der rechten Szene und potenziellen Tätern in die Hände.«, sagt Robert Schiedewitz vom Beratungsverein für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern, LOBBI. Die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft sind bisher wenig überzeugend. Doch unabhängig davon, ob und wie der rassistische Übergriff stattgefunden hat, bleibt die Abschiebemaßnahme gleichermaßen empörend. »Es entsteht der Eindruck, dass hier versucht wird, die Abschiebung nun im Nachhinein rechtfertigen zu wollen und den Betroffenen in seiner Abwesenheit öffentlich zu diskreditieren«, so Schiedewitz weiter.
Denn nach bisherigem Kenntnisstand war den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Abschiebung nichts von den Zweifeln an den Schilderungen des 20-jährigen Mannes bekannt. Somit bleibt das gesendete Signal unverändert – Betroffene rechter und rassistischer Gewalt können sich nicht auf die Unterstützung und Mitgefühl der zuständigen Behörden verlassen. Eine Anzeige als vermeintlich einfache Option zur Aufarbeitung eines Übergriffs und die Hoffnung auf Aufklärung ist auf dieser Grundlage schwer zu vermitteln. »Unsere Parteilichkeit und das Vertrauen in die Angaben der Betroffenen sind elementare Grundlage unserer Arbeit. Doch es wäre nicht das erste Mal, dass Opfer rechter Gewalt von Behörden nicht Ernst genommen, oder ihre Angaben bezweifelt werden«.