Keine Reue zu erkennen
vom 19. Dezember 2015 in Kategorie: Artikel
Ein Jahr später fand dann vor dem Güstrower Amtsgericht der Prozess gegen den 20-jährigen S. und zwei Mittäter statt. Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Betroffene schloss sich der Verhandlung als Nebenkläger an. Keiner der Angeklagten äußerte sich zur Tat, obwohl sie bei ihren polizeilichen Vernehmungen bereits Aussagen gemacht hatten. Trotz mehrerer Hinweise von Gericht und der Staatsanwaltschaft, änderten sie ihre Einstellung nicht. Sie bemühten sich auch nicht um einen Rechtsbeistand, obwohl ihnen auch dies wiederholt nahegelegt wurde. Überhaupt machten sie über weite Strecken den Eindruck, den Ablauf und die Relevanz des Prozesses nicht wirklich zu erfassen. Vielmehr schienen sie sich zu langweilen, mitunter grinsten sie amüsiert.
Der Betroffene musste sich indes fragen lassen, warum er eine Aussprache mit den Angreifern führen wollte und sich damit freiwillig in eine riskante Situation brachte. Der Vorwurf, dass er eine körperliche Auseinandersetzung gesucht habe, in der er letztendlich unterlegen war, stand dabei im Raum. Obwohl der Nebenklagevertreter mehrfach die politische Motivation des Angriffs thematisierte, spielte sie im Urteil keine Rolle.
Entsprechend wenig befriedigend war das Urteil dann auch für den Betroffenen. Die Angreifer wurden lediglich zu Geldzahlungen von wenigen hundert Euro bzw. Arbeitsstunden verurteilt. Zwar muss Pascal S. auch für zivilrechtliche Ansprüche in Höhe von knapp 6000 Euro aufkommen. Ob diese jedoch jemals zu vollstrecken sind, ist mehr als fraglich.
Auch über bereits im Jahr 2014 gestellte Entschädigungsanträge ist bisher nicht entschieden worden. So müssen der Betroffene und seine Familie bisher alleine für Behandlungskosten in Höhe von über 3000 Euro aufkommen. Die LOBBI konnte sie aus dem Opferhilfefonds (siehe auch Seite 12) jedoch zumindest mit einem Betrag von 800 Euro entlasten.