Fünf Jahre nach brutalem Angriff: Weiteres Urteil im Fall „Rocker-Selbstjustiz“
vom 25. März 2026 in Kategorie: Pressemitteilung
Im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein homosexuelles Paar in Altwarp im März 2021 ist nun am vergangenen Donnerstag – fast fünf Jahre nach der Tat – auch das Verfahren gegen den zweiten Täter abgeschlossen worden.
Der Fall hatte seinerzeit bundesweit Aufmerksamkeit erlangt: Der Vorsitzende des Motorradclubs „Riding Skulls“ in Altwarp wurde bereits 2023 wegen des brutalen Angriffs verurteilt, bei dem am 21. März 2021 ein Mann mit Schlägen traktiert wurde, während sein Ehemann von einem weiteren Rocker festgehalten wurde. Der Angriff stand im Kontext wiederholter Anfeindungen und schwulenfeindlicher Vorfälle gegen das Paar aus dem Umfeld der des Motorradclubs, dessen Mitglieder teilweise enge Verbindungen zu Angehörigen der organisierten Neonaziszene pflegen.
Nun musste sich ein 39-Jähriger Mann, ebenfalls Mitglied der “Motorradfreunde” vor dem Pasewalker Amtsgericht als Mittäter der gefährlichen Körperverletzung verantworten. Das Gericht hielt seine Versuche, die eigene Beteiligung runterzuspielen und die Attacke als wechselseitige Auseinandersetzung darzustellen für nicht glaubhaft und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Zusätzlich muss er 500 Euro an die “Deutsche Stiftung Denkmalschutz” zahlen und die Verfahrenskosten tragen.
Im Verlauf der beiden Verfahren belasteten sich die beiden Täter in ihren Einlassungen letztlich teilweise gegenseitig. Gleichzeitig blieben ein ernsthafter Wille zur Aufklärung des Tatgeschehens oder gar eine Einsicht in das begangene Unrecht weitgehend aus.
Wie bereits im vorangegangenen Verfahren wurde durch die Verteidigung auch diesmal versucht eine Mitschuld der Betroffenen zu konstruieren. Zuschreibungen „Extrovertiertheit“ oder die Unterstellung von „Vorurteilen gegen Biker“ fanden Eingang in die Argumentation.
Auch wenn während der Tat selbst keine explizit schwulenfeindlichen Äußerungen gefallen sein sollen, ist für die Betroffenen das Motiv klar – denn Anfeindungen gab es im Vorfeld viele.
Auch wenn der lange Zeitraum bis zur Verurteilung für die Betroffenen absolut unverständlich ist und das Strafmaß am unteren Ende des möglichen Rahmens liegt, zeigten sich die Betroffenen zufrieden mit dem zumindest vorläufigen Ende der juristischen Aufarbeitung und klaren der Feststellung des Rechtsbruchs. Sie machten deutlich, dass Gewaltanwendung ist in keiner Hinsicht als Form der Auseinandersetzung zu akzeptieren ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.