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Rocker-Selbstjustiz führt zu Bewährungsstrafe

vom 4. Oktober 2023 in Kategorie: Pressemitteilung

Über zweieinhalb Jahre nach einem Angriff auf ein homosexuelles Paar in Altwarp wurde am vergangenen Montag ein 46-Jähriger vom Pasewalker Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte im März 2021 brutal auf einen 62-Jährigen Mann eingeschlagen und -getreten, während sein (nicht angeklagter) Mittäter dessen Ehepartner zu Boden schubste und fixierte. Einer der Angegriffenen erlitt einen Nasenbeinbruch und zahlreiche Hämatome am Kopf. Beide leiden bis heute unter den Folgen des Angriffs.

Selbstjustiz als Vereinszweck? Die Riding Skulls machen aus ihrer Attitüde keinen Hehl.

Der Verurteilte ist Vorsitzender des Motorradvereins „Riding Skulls“ aus Altwarp und der nun abgeurteilte Angriff vom März 2021 steht im Kontext unzähliger schwulenfeindlicher Beleidigungen und weiterer Attacken auf die Betroffenen. Sie sind als Anwohner den vehementen Störungen durch die Rocker unmittelbar ausgesetzt.

Zwei Verhandlungstermine brauchte das Gericht im bereits zweiten Anlauf für den eigentlich klaren Fall. Auf der Kreisstraße von Ueckermünde nach Altwarp fuhr der selbsternannte „Motorradfreund“ mit seinem PKW mehrfach dicht auf das Auto der Betroffenen auf, weshalb es zu wechselseitigen Fahrmanövern und wildem Gestikulieren kam. Offensichtlich frustriert über die Wirkungslosigkeit seiner Drohgebärden, verfolgte der 46-jährige das Paar bis auf deren Grundstück, wo er einen der Männer mehrfach unvermittelt ins Gesicht und auch als dieser am Boden lag weiter gegen den Kopf auf ihn einschlug. Der Mitangreifer brachte derweil den anderen Betroffenen zu Boden und hielt ihn fest.

Vor Gericht blieben an diesem Geschehen keine Zweifel. Zumindest der Hauptangreifer konnte als als „President“ des Motorradclubs „Riding Skulls“ identifiziert werden. In Chats, die die Ermittler:innen sichern konnten hatte er im Anschluss mit einem weiteren Mitglied der „Riding Skulls“ besprochen, dass der Angriff gut getan hätte und dass man „das Problem loswerden“ müsse, wenn nötig auch am Verein vorbei.
Und auch die erste Zeugin der Verteidigung, die Freundin des nun Verurteilten, machte im Zeugenstand keine gute Figur. Die 36-jährige Mitarbeiterin des Jugendamtes verstrickte sich in eine offensichtliche Falschaussage, weshalb ihr nun ebenfalls ein Verfahren droht.
Der zweite Verhandlungstermin war dann nur notwendig geworden, weil der Verteidiger, ein Pasewalker Rechtsanwalt, darauf bestand, auch noch den sogenannten „Sergeant at Arms“ der „Riding Skulls“ zu hören. Unklar blieb jedoch, wie der 37-Jährige, der nach dem Angriff mit dem Verurteilten chattete, zur Aufklärung des Geschehens beitragen sollte, wäre er nicht selbst der unbekannt gebliebene Mitangreifer. So machte der Betreiber einer Fischgaststätte dann auch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht, da er sich möglicherweise selbst belasten würde.

Dem nun Verurteilten halfen die Manöver seines Anwalts, der die Angegriffenen in seinem Plädoyer auch noch despektierlich als „Paradiesvögel“ bezeichnete und ein mildes Urteil forderte, letztlich nicht.
Die Nebenklagevertreterin des Verletzten, Christina Clemm, stellte hingegen die hinter der Tat stehende Menschenverachtung in heraus, die sich nicht zuletzt in den Chat-Protokollen ablesen lasse: „Das Männlichkeitsbild des Verurteilten scheint durch ein schwules Paar in der Nachbarschaft schon erheblich herausgefordert. Dass diese sich nun auch noch auf Recht und Gesetz berufen hat wohl einen Nerv getroffen.“

Schlussendlich hatte auch das Gericht hatte keine Zweifel an der Schuld des 46-Jährigen und verurteilte ihn zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung und einer Schadenswiedergutmachung von 3000 Euro. Der Richter führte in seiner Begründung aus, die Tat sei wohl als “Denkzettel” beabsichtigt gewesen.

Die Betroffenen zeigten sich zufrieden mit der Verurteilung. Sie hoffen, ein deutliches Zeichen gesetzt zu haben. Doch über den bedrückenden Befund, den einer von ihnen in seiner Aussage stellte, dürfte dieses eine Urteil jedoch nicht hinwegtrösten: „Wenn ich jede schwulenfeindliche Geste, jede Beleidigung, die mir hier zugerufen wird, anzeigen würde, dann könnte ich die Anzeigen nicht mehr zählen. Ich habe in so vielen Städten dieser Welt gelebt, aber was Schwulenverachtung ist, habe ich erst hier bitter erfahren. Auf dem Land, in Altwarp. Dass sie mich auch körperlich angreifen, hatte ich nicht erwartet. Da habe ich mich getäuscht.“

Die „Riding Skulls“ sorgten bereits im Juli 2020 für öffentliches Aufsehen, als Mitglieder am Rande einer Party mit Knüppeln auf Polizeibeamte losgingen, die auf dem Gelände des Vereins für Ruhe sorgen und die Corona-Maßnahmen durchsetzen wollten. Der Prozess vor dem Amtsgericht Pasewalk fand im Oktober 2022 ein schnelles Ende, weil das Gericht sich der Größe des Verfahrens nicht gewachsen sah. Die „Biker“, wie sie im Ort und der Regionalpresse immer wieder verharmlosend genannt werden, präsentierten sich darüber hinaus häufig eher engagiert und geschäftstüchtig. Der Nordkurier schrieb etwa: „Die Freunde der ‘heißen Öfen’ würden im Leben der Gemeinde eine durchaus positive Rolle spielen, etwa bei der Unterstützung von Kinderfesten oder der Organisation von Veranstaltungen wie ‘Rock am Haff’“.
Doch in Altwarp ist der Club mit seinem abgeriegelten Vereinsgelände alles andere als unumstritten. Immer wieder beschweren sich Anwohner:innen über Ruhestörung, die von dort ausgeht. Einige Altwarper:innen berichten von Einschüchterungen und wollen nicht offen über die Situation sprechen.

„Auch wenn das Gebaren der Clubmitglieder für Außenstehende eher den Eindruck erweckt, sie hätten zu viele Rocker-Serien geschaut und spielten die Hollywood-Bilder in der vorpommerschen Provinz nach, so unterstreicht der Angriff vom März 2021 die Gefährlichkeit dieses Männerbundes und seines Kontrollanspruchs in Altwarp“, bewertet die LOBBI, Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern die Situation.
Einige Mitglieder des Vereins seien aktiv in der Kommunalpolitik in der Region und über eigene Gewerbe eng verflochten. Einzelne verfügten über gute Kontakte in die organisierte Neonaziszene und über diese auch zu den ebenfalls in der Region aktiven Rocker-Gruppe Bandidos.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.