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Berufung bringt Bewährungsstrafen

vom 14. Januar 2026 in Kategorie: Artikel, Pressemitteilung

Das Landgericht Schwerin hat heute zwei Männer im Alter von 21 und 23 Jahren wegen eines gewalttätigen Angriffs auf einen linken Jugendlichen zu Haftstrafen von einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt – für zwei beziehungsweise drei Jahre.

Die Angeklagten hatten am 19. Januar 2024 in der Schweriner Innenstadt einen damals 17-Jährigen attackiert und so schwer verletzt, dass er medizinisch behandelt werden musste. Zudem standen sie wegen einer weiteren Gewalttat vor Gericht.

Nach den Feststellungen des Gerichts trafen die beiden Täter gemeinsam mit zwei Begleitern auf den Jugendlichen und forderten ihn auf, seinen Pullover mit Sankt-Pauli-Logo auszuziehen und herauszugeben. Als er sich weigerte, schlugen sie auf ihn ein und beleidigten ihn wegen antifaschistischer Sticker. Der Jugendliche erlitt etwa zehn Schläge ins Gesicht, unter anderem eine Jochbeinfraktur und eine Prellung des Augapfels. Er musste ambulant behandelt werden, war längere Zeit krankgeschrieben und konnte sich über Monate hinweg nicht angstfrei in der Nähe des Tatortes bewegen. Dies schilderte er vor Gericht eindrücklich.

Bereits rund zwei Wochen vor der Tat hatten die Angeklagten eine weitere gefährliche Körperverletzung begangen, diesmal ohne politischen Hintergrund. Beide sind einschlägig vorbestraft, einer von ihnen auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwerin die Männer im Mai 2025 zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Zuvor befanden sich beide Angreifer in Untersuchungshaft. Die Verhandlung fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt, nachdem der Vater eines Angeklagten wiederholt den Ablauf gestört und Zeug:innen beleidigt hatte.

Im Berufungsverfahren wertete das Landgericht strafmildernd, dass sich die Täter inzwischen beim Opfer entschuldigt und freiwillig Schmerzensgeld gezahlt hatten. Zudem attestierte das Gericht beiden eine verbesserte Sozialprognose. Auch die Vertreterin des Betroffenen, der im Vefahren als Nebenkläger auftrat, äußerte die Hoffnung, dass die Untersuchungshaft ausreichend Eindruck hinterlassen habe, um die Täter von der Begehung weiterer Angriffe abzuhaltren, aber vor allem auch potenziell Betroffe davor zu schützen. Denn gleichwohl stellte der Vorsitzende Richter das politische Tatmotiv in seinen Abwägungen zur Strafzumessung ausdrücklich heraus. Mit Bezug auf aktuelle Debatten über das Stadtbild betonte er, dieses werde durch „mit Bierflaschen in der Hand marodierende Männer, die Jugendliche aus politischen Gründen zusammenschlagen“, beeinträchtigt – „und nicht durch Frauen mit Kopftuch“.

Der Betroffene zeigte sich mit dem Abschluss der juristischen Aufarbeitung zufrieden, insbesondere darüber, dass das politische Motiv der Tat letztlich anerkannt und gewürdigt wurde und auch seine Schilderungen zu den Folgen, die der Angriff für ihn hatte, Gehör fanden.