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Erst getreten, dann bestraft

vom 12. Juli 2017 in Kategorie: Pressemitteilung

Es hätte so einfach sein können: obwohl der Fall ausermittelt, bereits Anklage erhoben war und die Hauptverhandlung im ersten Anlauf schon begonnen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg das Verfahren gegen den einschlägig vorbestraften 48-jährigen Enrico S., der am Rande einer NPD-Kundgebung eine Frau gegen das Schienbein trat, im Mai diesen Jahres ein – mit der fadenscheinigen Begründung, dass die zu erwartende Strafe wegen eines anderen Übergriffs, die dem NPD-Aktivisten vorgeworfen wird, nicht ins Gewicht fallen würde.
Hintergrund ist, dass dem Mann vorgeworfen wird, nur einen Monat später bei einer neuerlichen Kundgebung der NPD unter dem Label MVGIDA in Burg Stargard mit einer Fackel nach einer Gruppe Kinder und Jugendlicher geworfen haben, die hinter einem Transparent auf der anderen Straßenseite stand. Diese versuchte gefährliche Körperverletzung nutzen Gericht und Staatsanwaltschaft nun als Argument, demzufolge die vollendete Körperverletzung gegen die junge Frau im August zu vernachlässigen wäre.
Dieses Vorgehen ist bei Angeklagten, gegen die mehrere Ermittlungsverfahren laufen, durchaus nicht unüblich und wird meist mit Prozessökonomie begründet. Die scheint sinnvoll, wenn gegen einen mutmaßlichen Täter beispielsweise wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis als minder schweres Delikt und wegen Raubes ermittelt wird.
Im beschriebenen Fall ist diese Konstruktion jedoch nicht nur gewagt sondern ein fatales Signal. »Es handelt sich um eine vollendete Körperverletzung mit nicht unerheblichen Verletzungen bei der Betroffenen, die nun völlig im Stich gelassen wird. So findet keine Thematisierung des politischen Motivs statt, der Betroffenen wird die Möglichkeit der Auseinandersetzung und Verarbeitung des Angriffs genommen.« sagt Robert Schiedewitz vom Verein LOBBI, der Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern berät. »Alle Prinzipien des Opferschutzes und alle Rufe nach gesellschaftlicher Verantwortung werden hier über den Haufen geworfen. Im Gegenteil, die allzu gern geforderte Courage gegen Rassismus wird hier zur Rechtfertigung einer Straftat«, so Schiedewitz weiter.
Auf Nachfrage sprach die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg von einer »Tatprovokation«. Die Betroffene hatte in ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, dass sie mit einer Gruppe Gegendemonstrant_innen bis auf zehn Meter an den Lautsprecherwagen der NPD herangetreten war und jene sich womöglich von den Trillerpfeifen und Trommeln der Protestierenden gestört sah.
»Das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Richterin ist meiner Mandantin nicht zu vermitteln. Die Behauptung durch friedlichen Protest eine Straftat provoziert zu haben offenbart ein fragwürdiges Rechts- und Demokratieverständnis. Offensichtlich soll das Verfahren geräuschlos “beerdigt” werden. Dass meine Mandantin nach der Kostenentscheidung des Gerichts auch noch auf ihren Auslagen sitzen bleibt ist ein zusätzlicher Schlag ins Gesicht.«, sagt der Nebenklage-Vertreter der Betroffenen, Rechtsanwalt Michael Noetzel.
Der Prozess wegen der versuchten gefährlichen Körperverletzung durch den Wurf einer Fackel findet am 14. September vor dem Neubrandenburger Amtsgericht statt. Ursprünglich war der Termin für den morgigen 13. Juli angesetzt, wie anfangs in unserer Meldung geschrieben.