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Freiheitsstrafen nach rassistisch motivierten Angriffen in Wismar

vom 11. Mai 2023 in Kategorie: Pressemitteilung

Am gestrigen Mittwoch fand am Amtsgericht Wismar ein Prozess wegen zweier rassistisch motivierter Angriffe statt, die sich bereits im Juni 2021 in der Hansestadt zugetragen hatten. Die beiden 37 und 32 Jahre alten Männer wurden zu Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise elf Monaten verurteilt. Beim Betroffenen sorgte das Urteil für große Erleichterung.

Zwei rassistische Angriffe, die bereits fast zwei Jahre zurückliegen, wurden gestern vor dem Amtsgericht Wismar verhandelt. Betroffen war in beiden Fällen ein Mann aus Eritrea. Angeklagt waren ein 37-Jähriger und ein 32-Jähriger aus der Hansestadt.

Der Betroffene schilderte vor Gericht, dass den Attacken im Juni 2021 jeweils rassistische Beleidigungen voraus gingen. Diese gaben die Angeklagten vor Gericht auch zu, jedoch bestanden sie darauf, den Geschädigten „nicht angefasst“ zu haben.

Dem Gericht zu Folge nicht mehr als eine Schutzbehauptung. Der Richter sah es vielmehr als erwiesen an, dass der 37-Jährige den jungen Mann am 2. Juni gegen einen Müllcontainer stieß, woraufhin dieser sich am Arm verletzte. Wenige Tage später, am 5. Juni, trafen beide Angeklagte dann erneut auf den Betroffenen, folgten ihm und schlugen jeweils mehrere Male auf ihn ein. Nur weil sie in der Nähe eine Rettungssirene hörten, ließen die beiden Männer von dem Betroffenen ab, der bei dem Angriff eine Platzwunde an der Lippe erlitt und außerdem an der Nase verletzt wurde.

Das Gericht verurteilte die einschlägig vorbestraften Täter zu Freiheitsstrafen von elf und neun Monaten. Während die letztere zu einer dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde, muss der an beiden Angriffen beteiligte ältere Angreifer seine Haftstrafe antreten. Er war zum Zeitpunkt der Tat bereits auf Bewährung.

Der geschädigte junge Mann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Nachdem ihn die Angriffe über zwei Jahre beinahe täglich beschäftigten, empfindet er die Strafe als gerecht und kann mit der Tat abschließen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.