Rechter Schläger in Schwerin zu Haftstrafe verurteilt
vom 17. Februar 2015 in Kategorie: Pressemitteilung
Nach zwei Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte Martin F. den ebenfalls 28 jährigen Mann aus Somalia und seine beiden BegleiterInnen aus Ghana in einer Straßenbahn rassistisch beschimpfte. Als der Betroffene die Bahn verließ, folgten F. und eine weitere Person ihm. Sie schlugen und traten ihn. F. schlug ihm außerdem mit einer Flasche ins Gesicht. Der zweite Angreifer konnte nicht ermittelt werden und wurde auch im Prozess kaum thematisiert.
„In der Verhandlung zeigte der Angeklagte keine Anzeichen von Reue. Seine vorgebrachte Entschuldigung kann als rein taktische Maßnahme gewertet werden, wie so oft in vergleichbaren Prozessen. Viel mehr schien er stolz auf die Tat zu sein und gefiel sich sichtlich in seiner Rolle. Unterstützung erhielt er durch etwa zehn anwesende Personen, die durch Auftreten und Kleidung ebenfalls deutlich machten, wessen Geistes Kind sie sind“, so Tim Bleis, Mitarbeiter im Rostocker Büro der LOBBI. Der Betroffene, der sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen hatte, zeigte sich mit dem heutigen Urteil zufrieden. Er wird seit dem Angriff durch die LOBBI unterstützt und auch beim Prozess begleitet. Er leidet bis heute unter den Folgen des brutalen Angriffs. „Für die Betroffenen stellen solche Situationen in Gerichtsverfahren häufig eine erneute, massive Belastung dar. Eine parteiische Begleitung kann in so einer Situation ebenso wichtig sein, wie eine engagierte Nebenklagevertretung, die die Interessen der Betroffenen angemessen vertritt. Viele OpferzeugInnen empfinden es außerdem als gewisse Genugtuung, wenn das Gericht, wie in diesem Fall ebenfalls geschehen, die rassistische Motivation eindeutig feststellt und im Urteil berücksichtigt.“