Strafen nach Attacken auf Schüler
vom 25. September 2009 in Kategorie: Artikel
Weil sie einen alternativen Jugendlichen in Boizenburg angegriffen hatten, wurden am 04. August zwei Rechte zu Haftstrafen verurteilt. Am 25. April 2008 schlugen die beiden zur Tatzeit 20 und 24 Jahre alten Angeklagten vor dem Schulzentrum auf den 16-Jährigen ein. Gegen den jüngeren Täter wurden 6 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Der zweite Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Diese Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil er sich bereits wegen anderer Delikte in einer Bewährungszeit befand. Der angegriffene Schüler zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er hofft, dass dies ein Signal an andere Betroffene ist, sich nicht einschüchtern zu lassen und rechte Übergriffe anzuzeigen.
Das Amtsgericht Demmin verhängte am 25. August eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten gegen einen Rechten aus dem Umfeld der Kameradschaft Malchin. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Hintergrund war ein Angriff vor dem Stadthaus Malchin am 29. November 2008. Der Angeklagte schlug einem alternativen Jugendlichen zweimal mit einer Metallstange auf den Kopf. Das Opfer erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma. Schwerere Schädelverletzungen wurden offenbar nur durch die Kopfbedeckung und die Hände des Jugendlichen, die er sich schützend über den Kopf hielt, verhindert. Gegenüber der LOBBI äußerte der Betroffene die Hoffnung, dass die Androhung einer Haftstrafe weitere Angriffe des Verurteilten verhindere. Das Urteil müsse aber auch dazu führen, dass sich in Malchin größere Kreise mit rechter Gewalt und den Neonazi-Strukturen im Ort auseinandersetzen.