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Stralsunder Rechte nach Angriff auf Punk verurteilt

vom 24. Oktober 2008 in Kategorie: Pressemitteilung

Das Stralsunder Jugendschöffengericht hat gestern zwei rechte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen 9 und 12 Monaten verurteilt. Eine der  Strafen  wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die beiden Angeklagten hatten am 09. Juni diesen Jahres einen Punk in Stralsund Grünhufe angegriffen und verletzt. Der  Stralsunder hielt sich an diesem Abend zunächst mit einem Freund im Skatepark des Stadtteils auf.

Die Jugendlichen wollten sich nach Erscheinen der beiden Rechten von dem Platz entfernen. Das spätere Opfer wurde allerdings von den Angeklagten angesprochen und sollte erklären, warum er Punk ist. Dabei bekannten sich die  Täter auch offen zu ihrer rechten Gesinnung. Nachdem der 19jährige das Gespräch beenden und den Platz verlassen wollte, schlug einer der Täter ihm von hinten eine Flasche über den Kopf. Als er sich zusammenkauerte und den Kopf mit den Armen schützte, erhielt er noch mindestens einen Fußtritt in Richtung des Gesichtes. Nach der Attacke drohten ihm die Rechten mit Vergeltung, sollte er die Tat bei der Polizei anzeigen. Der Jugendliche erlitt eine Platzwunde am Kopf,  die ambulant genäht werden musste.

 

Die beiden Verurteilten sind wegen Körperverletzungsdelikten, Diebstahl, Sachbeschädigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole bereit gerichtsbekannt. Wegen des Verdachts weiterer Straftaten wird zurzeit noch gegen die Angeklagten ermittelt, einer wurde in Fesseln vorgeführt.

Während einer der Täter sich kurz bei dem Betroffenen entschuldigte, bezichtigte der andere Angeklagte das Opfer, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben. Auch seine Verteidigerin gab dem  Angegriffenen eine Mitschuld und bemerkte im Plädoyer, dass Opfer hätte  „nicht so clever“ gehandelt, weil es sich noch mit den Rechten unterhalten habe und nicht gleich geflüchtet sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und sah die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung und durch die ausgesprochene Drohung, bei einem Täter auch eine versuchte Nötigung, als bewiesen an. Das Opfer sollte nach Ansicht des Gericht  von Anfang an eine „Abreibung“ bekommen und  „wegen seiner Einstellung bestraft werden“.

Ein Angeklagter muss nun unter Einbeziehung eines vorherigen Urteils 12 Monate im Gefängnis verbringen. Der 18jährige erkannte den Richterspruch an – die Staatsanwaltschaft behielt sich allerdings die Einlegung von Rechtsmitteln vor. Der zweite Täter erhielt eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Das Urteil wurde von diesem Angeklagten angenommen und ist bereits rechtskräftig. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse.

Das Gericht urteilte wegen der „Reifeverzögerung“  bei den Angeklagten nach Jugendstrafrecht – konstatierte gleichzeitig wegen der wiederholten Rückfälligkeit der Täter ein Versagen der beteiligten Institutionen. Der Betroffene des Angriffs zeigte sich nach dem Urteil  gegenüber der LOBBI erleichtert, dass er zumindest einem der Täter nicht mehr auf der Straße begegnen kann. Auch Monate nach der Tat, bewegt sich der Jugendliche noch nicht angstfrei in der Hansestadt.