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31. Mai 2005 - Ueckermünde (Vorpommern-Greifswald)

Wegen Nötigung und Körperverletzung wird ein Teilnehmer des rechten Aufmarsches vom 03. Juli 2004 in Ueckermünde gerichtlich verwarnt. Außerdem wurden ihm die Zahlung eines Schmerzensgeldes, die Ableistung gemeinnütziger Arbeit und eine zweijährige Bewährungszeit auferlegt. Der Täter hatte aus der Demonstration heraus ein Fotografin verletzt.

  • Quelle: LOBBI