-> header -> single
-> content-slider

Unverständnis

vom 14. Februar 2018 in Kategorie: Artikel

Der Versuch, unter Leute zu kommen und ein Fest in Deutschland zu besuchen endet für drei Männer aus Afghanistan und einen somalischen Begleiter mit rassistischen Sprüchen, Nötigungen und letztlich einem Angriff, der gut ein Jahr später vor Gericht verhandelt wurde.  

In zwei Verhandlungstagen berichten die Betroffenen einhellig, dass sie zunächst in der Nähe der Tanzfläche des Hafffestes in Ueckermünde rassistisch beleidigt und einer von ihnen mit Bier überkippt wurde. Ein Großteil der anderen Besucher*innen habe zugeschaut, einige lachten sogar, weshalb sie sich entschieden, nach Hause zu gehen. Als eine Gruppe Deutscher am Rande des Geländes versuchte, sie daran zu hindern, riefen sie die Polizei. Einer der Männer, ein 24-Jähriger aus Afghanistan, wurde daraufhin in den Rücken getreten und stürzte. Polizeibeamt*innen in der Nähe bemerkten schließlich den Tumult und die Situation löste sich auf, bevor mehr passierte. Die Betroffenen versuchten, den Beamt*innenn zu erklären, dass einer der Angreifer, die sich immer noch vor Ort befanden, damit prahlte, zugetreten zu haben. 

Hierbei kam es zu »Verständigungsschwierigkeiten«, wie es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer später nennt. Denn auf der Anklagebank sitzt nach Aussagen der Betroffenen der falsche Mann. Er wäre zwar vor Ort gewesen, aber nicht direkt am Geschehen beteiligt. Der Angeklagte selbst und sein Freund, der einzige andere geladene deutsche Zeuge, geben sich einsilbig und vergesslich. Nur von »Stress« wegen einer Freundin, die angab, auf der Tanzfläche von »Ausländern« bedrängt worden zu sein, berichten beide rechtfertigend.

So bleibt nur noch ein Schuhabdruck auf dem Shirt des Betroffenen übrig, welcher der Anklage als Beweis dienen soll. Da es sich jedoch hierbei um Schuhe einer allgemein beliebten Marke handelt, ist dieser spätestens nach der Aussage der Betroffenen gegenstandslos. Die Verhandlung endet mit einem Freispruch. Ausführlichere Identitätsfeststellungen vor Ort sowie eine Wahllichtbildvorlage oder eine neuerliche Befragung der Betroffenen mit Dolmetscher*innen zur Identität und Zuordnung der Beteiligten hätte frühzeitig andere Erkenntnisse bringen können.

Der Angegriffene zeigt sich im Anschluss enttäuscht und versteht nicht, warum er nicht vor dem Prozess befragt wurde: »Ich hatte Angst um mein Leben und möchte einfach nur in Frieden leben.« Er ist aus der Region weggezogen.