Verantwortung übernehmen
vom 16. Januar 2014 in Kategorie: Artikel
Vier Todesopfer rechter Gewalt werden offiziell seit 1990 in Mecklenburg-Vorpommern gezählt: Dragomir Christinel, Norbert Plath, Eckard Rütz und Mehmet Turgut wurden von Neonazis umgebracht. Doch Recherchen der Zeitungen Tagesspiegel und Zeit ergaben, dass sie nicht die Einzigen waren, bei denen neonazistische Ideologie in die Tat umgesetzt wurde. Insgesamt wird von neun Fällen tödlicher Gewalt ausgegangen. Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) nennt zudem drei weitere Verdachtsfälle. Während in Sachsen und Sachsen-Anhalt die Zahl der Todesopfer nach erneuter Prüfung nach oben korrigiert wurde und auch in Brandenburg eine Neubewertung durchgeführt wird, lehnte die Landesregierung MecklenburgVorpommerns den Antrag der grünen Landtagsfraktion für ein solches Vorgehen ab. Begründet wurde diese Entscheidung durch Innenminister Lorenz Caffier damit, dass in vorherigen Überprüfungsverfahren «[…]eine politische Motivation für die Tatbegehung nicht festgestellt werden[…]» konnte. Auch Generalstaatsanwalt Helmut Trost stellte klar, dass die Gerichte rechte Tatmotive nicht beweissicher festgestellt hätten, wenngleich es Hinweise auf rechtes Gedankengut bei den TäterInnen gegeben habe.
Das Innenministerium bezog sich in seiner Begründung auf das 2001 während der Innenministerkonferenz verabschiedete Erfassungskriterium politisch motivierter Kriminalität: «Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.»
Nach dem Bekanntwerden der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wurden 3300 versuchte und vollendete Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige aus der Zeit von 1990 bis 2011 erneut überprüft. In 746 Fällen mit 846 Opfern gab es, so das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung vom November 2013, Hinweise auf «mögliche rechte Tatmotive». Diese Annahme beruht jedoch, soweit bekannt, lediglich auf Indikatoren auf Seiten der Opfer – wie eben Hautfarbe, sexuelle Orientierung, Religion und so weiter. Da bislang Tatverdächtige fehlen, ist eine sachliche Bewertung dieser doch horrenden Zahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Klar ist dennoch: die Dimension rechter Gewalt wird nach wie vor unterschätzt. Während die Bundesregierung von 63 rechten Tötungsdelikten ausgeht, nennen unabhängige Recherchen 147 (Tagesspiegel, Zeit) beziehungsweise 184 (AAS) Fälle. Wie vieleeswirklichsind,kannderzeit wohl niemand genau sagen.
Unter den nicht anerkannten Opfern in Mecklenburg-Vorpommern finden sich zwei Obdachlose, ein Arbeitsloser, ein Asylsuchender und ein Mann, der aufgrund des Gerüchts, er sei Sexualstraftäter, getötet wurde. Die TäterInnen griffen ihre Opfer aufgrund deren Gruppenzugehörigkeit an oder rechtfertigten ihre Taten im Nachhinein entsprechend. So versuchte einer der Täter im Anschluss an die Ermordung Mohammed Belhadjs am 22.04.2001 in der Nähe von Jarmen, seinen Kumpanen mit den Worten: «Mach‘ dich doch nicht fertig. Es war doch nur ein Scheiß-Ausländer.» zu beruhigen. Der im Fall des am 11.7.1996 in Wolgast getöteten Boris Morawek verurteilte Haupttäter und bekennende Neonazi Andreas J. war während seiner Haft Sänger der rechten Knast-Band Staatssturm. Morawek wurde ermordet, nachdem ein Gerücht ihn als Sexualstraftäter diffamiert hatte. In einem Interview mit dem Neonazi-Fanzine Feuer und Sturm gab Andreas J. 1998 an, sich, hätte er drei Wünsche frei, neben «Freiheit für alle Nationalisten» und der «Befreiung Deutschlands» die «Todesstrafe für Kinderschänder und Drogendealer» zu wünschen. Laut CURA, einem Opferfonds für Betroffene rechter Gewalt, ist es «nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns eine rechtsextreme Motivation nicht anerkennen will. Dass vor allem Rechtsextreme das Thema Kindesmissbrauch mit ihren ideologischen Inhalten besetzen, ist hinlänglich bekannt.»
Die große Bedeutung, die die Anerkennung eines rechten Tatmotives für die Angehörigen der Opfer hat, ist spätestens seit dem Öffentlichwerden der NSU-Morde klar geworden. In vielen anderen Fällen jedoch wird der Hintergrund der Taten erst vor Gericht durch eine Nebenklage deutlich. Allerdings finden sich unter den Todesopfern auch jene, die schon zu Lebzeiten an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden und keine Angehörigen haben, die für eine angemessene Würdigung kämpfen. Landesund Kommunalpolitik sollten sich hier mehr in die Pflicht nehmen und neben der Aufklärung der bisher nicht staatlich anerkannten Todesfälle für eine entsprechende Erinnerungskultur einstehen. Ein Gedenken an die Todesopfer rechter Gewalt findet jedoch in den seltensten Fällen und wenn, dann häufig erst durch den Druck antifaschistischer oder anderer zivilgesellschaftlicher Initiativen statt.