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Haftstrafen nach Angriff auf Punk verhängt

vom 1. September 2008 in Kategorie: Artikel

Das Stralsunder Jugendschöffengericht hat am 23.Oktober zwei rechte Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von 9 und 12 Monaten verurteilt. Eine der Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden Angeklagten hatten am 09. Juni diesen Jahres einen Punk in Stralsund Grünhufe angegriffen und verletzt.

Der Jugendliche wurde in einem Skatepark von den Angeklagten angesprochen und sollte erklären, warum er Punk ist. Nachdem der 19-jährige das Gespräch beenden und den Platz verlassen wollte, schlug einer der Täter ihm von hinten eine Flasche über den Kopf. Nach der Attacke drohten ihm die Rechten mit Vergeltung, sollte er die Tat bei der Polizei anzeigen. Der Jugendliche erlitt eine Platzwunde am Kopf, die ambulant behandelt werden musste. Die beiden Verurteilten sind wegen Körperverletzungsdelikten, Diebstahl, Sachbeschädigung und Verwendung verfassungswidriger Symbole bereits gerichtsbekannt.

Während einer der Täter sich kurz bei dem Betroffenen entschuldigte, bezichtigte der andere Angeklagte das Opfer, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben. Auch seine Verteidigerin gab dem Angegriffenen eine Mitschuld und bemerkte im Plädoyer, dass Opfer hätte „nicht so clever“ gehandelt, weil es sich noch mit den Rechten unterhalten habe und nicht gleich geflüchtet sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und sah die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung als erwiesen an. Das Opfer sollte nach Ansicht des Gerichts von Anfang an eine „Abreibung“ bekommen und „wegen seiner Einstellung bestraft werden“. Gleichzeitig wurde wegen der wiederholten Rückfälligkeit der Täter ein Versagen der beteiligten Institutionen konstatiert.

Der Betroffene des Angriffs zeigte sich nach dem Urteil gegenüber der LOBBI erleichtert, dass er zumindest einem der Täter nicht mehr auf der Straße begegnen kann. Auch Monate nach der Tat, bewegt sich der Jugendliche noch nicht angstfrei in der Hansestadt.