Prozess ohne Opfer
vom 1. Juni 2008 in Kategorie: Artikel
Der aus dem Irak stammende Flüchtling wurde in den Abendstunden des 10. August 2006 in Bad Doberan zunächst beschimpft und mit einer Flasche beworfen. Anschlie- ßend wurde er von zwei Männern zusammengeschlagen und erlitt dabei u.a. eine Nasenbeinfraktur.
Im Prozess vor dem Amtsgericht Bad Doberan am 4. September 2007, wo einer der Angreifer zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde, trat der Betroffene als Nebenkläger auf.
Wenige Tage vor der Verhandlung gegen den zweiten Schläger, die am 31. März diesen Jahres stattfand, reiste der junge Mann in den Irak aus. Er kam damit einer drohenden Abschiebung zuvor und beendete seinen neunjährigen Aufenthalt in der BRD. In dieser Zeit wurde ihm ein gesicherter Status immer wieder verwehrt, obwohl er als Christ im Irak akut bedroht ist.
Schon seit Jahren fordert der Verbund der ostdeutschen Beratungsstellen für Betrof- fene rechter Gewalt ein Bleiberecht für Opfer rassistisch motivierter Angriffe. Eine solche Regelung verhindert Situationen wie bei den Prozessen vom 31. März und 11. Juni, in denen der Betroffene weder als Zeuge zur Verfügung stand, noch seine Rechte als Nebenkläger persönlich wahrnehmen konnte.
Vor allem wäre jedoch ein Bleiberecht eine deutliche Positionierung des Staates auf der Seite der Betroffenen und ein ebenso klares Signal an die Täter.