Haftstrafe für rechten Schläger bestätigt
vom 1. März 2008 in Kategorie: Artikel
Das Landgericht Schwerin bestätigte am 3. Februar die einjährige Freiheitsstrafe für den 23-jährigen Maik R. wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Wismar sah es bereits im September 2007 als erwiesen an, dass der vorbestrafte Rechte am 1. März 2007 einen sudanesischen Studenten rassistisch beschimpft und angegriffen hatte. Zu diesem Zeitpunkt befand er sich auf Hafturlaub.