Bereits am 27. Januar 2020 fiel am Amtsgericht Rostock das Urteil gegen einen 18 Jährigen Mann. Er hatte im Dezember 2018 im Rostocker Stadtteil Lütten Klein einen Familienvater rassistisch beleidigt und anschließend mit einem Zimmermannshammer so schwer verletzt, dass dieser stationär behandelt werden musste. Außerdem musste sich der Angeklagte wegen einer weiteren Körperverletzung verantworten.
In Greifswald wird gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen möglichen Verstößen gegen das Landesdatenschutzgesetz ermittelt. In mehreren Fällen soll der Polizist versucht haben, ohne dienstlichen Grund an personenbezogene Daten zu gelangen. Die Betroffenen befürchten, dass damit politische Gegner:innen ausgespäht werden sollten und die Informationen womöglich an Personen aus dem rechten Spektrum weitergegeben wurden.
Das Landgericht Schwerin hat heute die Berufung eines Mannes verworfen, der im September 2018 einen jungen Syrer aus rassistischen Motiven angegriffen und erheblich verletzt hatte. Damit hat das Urteil des Amtsgerichtes Wismar vom 26. März diesen Jahres weiter Bestand: 2 Jahre und 6 Monate Haft.
Insgesamt 33 Einzelpersonen sowie zwölf Vereine und Verbände aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich in den „Feindeslisten“ des rechten Netzwerks finden, haben am Montag offene Briefe an Politiker*innen auf Landes- und Bundesebene verschickt. Mit Fragen und politische Forderungen nach mehr Transparenz und praktischen Konsequenzen wenden sie sich unter anderem an Bundespräsidenten Steinmeier und Ministerpräsidentin Schwesig.
Die Beratungsstelle für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern, LOBBI, fordert nach den Festnahmen von vier SEK-Beamten, die über Jahre Munition aus Polizeibeständen entwendet haben sollen und der rechten Gruppierung “Nordkreuz” bzw. deren Umfeld zugeordnet werden, eine umfangreiche und transparente Aufklärung der Zusammenhänge und die Information der Öffentlichkeit über das Verfahren und alle weiteren Schritte.
In der Nacht auf den 10. Juni 2017 flogen Brandsätze und Farbbeutel auf den Demokratiebahnhof in Anklam. Anfang nächster Woche wird nun vor dem Amtsgericht Pasewalk wegen Sachbeschädigung gegen zwei Jugendliche aus der rechten Szene verhandelt, gegen einen von ihnen auch wegen Brandstiftung. Die Betroffenen, die zur Zeit des Angriffs in dem Gebäude schliefen, haben an den Verhandlungsausgang nur wenig Erwartungen.
Dramatischer Anstieg der Angriffszahl in Rostock – Zahlen insgesamt weiter leicht rückläufig, aber Attacken immer enthemmter, häufiger auch auf Minderjährige – Abweichungen von Polizeistatistik – Hauptmotiv bleibt Rassismus
Gestern endete vor dem Rostocker Amtsgericht der Prozess gegen zwei Männer, die am Abend des 10. Juli 2018 eine Gruppe junger Männer aus Syrien rassistisch beleidigt und anschließend einen 21jährigen schwer verletzt hatten. Anders als erwartet sprach das Gericht auch gegen den Haupttäter nur eine Bewährungsstrafe von knapp zwei Jahren aus. Eine rassistische Tatmotivation hielt es lediglich für möglich, aber nicht für erwiesen.
Weil er gemeinsam mit zwei Weiteren zwei somalische Geflüchtete rassistisch beleidigt und angegriffen und einen dabei schwer verletzt hatte, hat das Amtsgericht Neubrandenburg gestern einen 26-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Am Mittwoch, dem 11. Juli 2018, werden am Oberlandesgericht in München die Urteile gegen fünf Mitglieder und Unterstützer des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) gesprochen. Damit endet nicht nur einer der umfangreichsten Prozesse der bundesdeutschen Geschichte, sondern aller Voraussicht nach auch die juristische Aufarbeitung des NSU-Terrors. Doch von voll umfänglicher Aufklärung kann, auch in Mecklenburg-Vorpommern, keine Rede sein.