Erst getreten, dann bestraft
vom 12. Juli 2017 in Kategorie: Pressemitteilung
Als im Spätsommer 2015 die beispiellose rassistische Mobilisierung gegen Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern begann, die über ein halbes Jahr durchs Land zog, wollte eine junge Frau dem in Burg Stargard etwas entgegen setzen. Sie protestierte gemeinsam mit anderen gegen eine Kundgebung der NPD und wurde dort von einem der Partei-Aktivisten getreten und verletzt. Der Fall schien eindeutig – doch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg trat nun nach und stellte das Verfahren gegen den Angreifer nach fast zwei Jahren plötzlich ein. Die Betroffene bleibt auf den Kosten für ihren Rechtsbeistand sitzen, der Angriff bleibt ohne Folgen für den Täter.